Was bringt mir der Kursbesuch?

Beim ASF-Programmseminar handelt es sich um den programmspezifischen Teil der Seminarleiterausbildung. Der Besuch ist erforderlich, um Seminare nach § 2b StVG für auffällige junge Fahrer in der Probezeit durchführen zu dürfen. Darüber hinaus muss für die Erteilung der Seminarerlaubnis ASF auch der  Seminarleitergrundkurs absolviert werden.

Im ASF-Programmseminar werden die rechtlichen Rahmenbedingen, die vorgeschriebenen Inhalte und deren Durchführung im ASF-Seminar in der Fahrschule besprochen und eingeübt.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

  • Besitz der Fahrlehrerlaubnisse der Klassen BE und A
  • drei Jahre lang, innerhalb der letzten fünf Jahre, hauptberuflich Fahrschüler unterrichtet haben
  • selbst nicht mehr als 2 Punkte im FAER haben
  • vor dem ASF-Programmseminar sollte der Seminarleitergrundkurs besucht worden sein

Wie läuft der Kurs ab?

Das Seminar dauert 4 Tage (32 Unterrichtseinheiten):

  • Vorstellungen und Erwartungen
  • Inhalte, Methoden und Zielsetzungen des ASF-Seminars
  • Rechtliche und organisatorische Fragen zur Durchführung von ASF-Seminaren
  • Rechtliche und organisatorische Fragen zur Fahrerlaubnis auf Probe
  • Einführung in den ASF-Leitfaden der vpa
  • Einstieg in das Kursprogramm
  • Vorbereitung der ersten Sitzung
  • Übungen zu Sequenzen der ersten Sitzung
  • Die Beobachtungsfahrt, deren Zielsetzung, Vorbereitung, Durchführung und Auswertung
  • Die Rolle des Seminarleiters während der Beobachtungsfahrt
  • Vorbereitung und Durchführung der weiteren Sitzungen
  • Analyse problematischer Verkehrssituationen
  • Vorbereitung und Durchführung der Themenbausteine im ASF-Seminar
  • Pflichten des ASF-Seminarleiters, Abschlussrunde, Seminarkritik
Kursangebote / Besondere Lehrgänge / Seminarleiter-Ausbildung / ASF-Programmseminar

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
08:00 bis 17:00 Uhr

Freitags
08:00 bis 15:00 Uhr

Strohgäustraße 5
73765 Neuhausen auf den Fildern

Telefon: 07158 981189 0
Fax: 07158 981 189 20
E-Mail: info(at)vpa.de