Die vpa Verkehrsfachschule GmbH ist als Bildungsträger mehrfach zertifiziert. Deshalb werden unsere Kurse vielfach gefördert. In der Regel finden wir für Sie ein passendes Förderangebot. Beispiele für Förderungsmöglichkeiten finden Sie in der unten stehenden Zusammenstellung:

Aufstiegs-BAföG (ehemals: Meister-BAföG)

Das Meister-BAföG beruhte auf dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), das zum Zweck der Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen bereits 1996 erlassen wurde. Seit dem 01.08.2020 gilt das neue Aufstiegs-BAföG, welches starke Erhöhungen im Zuschussanteil beinhaltet.
 

Beim Aufstiegs-BAföG handelt es sich in erster Linie um ein Ausbildungsdarlehen, welches jedoch nicht in vollem Umfang zurückbezahlt werden muss. Das jeweilige Bundesland des Antragstellers stellt 50 % der Kosten zur Verfügung, welche nicht zurückbezahlt werden müssen. Zusätzlich erhalten Sie nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung ebenfalls einen Erlass in Höhe von 50 % auf die restliche Darlehenssumme. Ebenso ist die Beantragung eines voll subventionierten Lebensunterhaltens pro Monat möglich.

Rechenbeispiel:

Ausbildungskosten: 14.980 Euro
14.980,00 € -50%= 7.490,00 €
nach bestandener Lehrprobe:
7.490,00 € -50%= 3.745,00 €

 

Wer wird gefördert?

Jeder, der die Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis Klasse BE erfüllt, kann gefördert werden. Ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, darüber entscheidet Ihre Verwaltungsbehörde. Eine Altersgrenze besteht für die Förderung nicht.

Auch mit Abitur ohne Erstausbildungsabschluss oder als Studienabbrecher können Sie die Förderung erhalten. Sollten Sie ein Studium mit einem Bachelor abgeschlossen haben, können Sie auch noch durch das Aufstiegs-BAföG gefördert werden. Verfügen Sie bereits über einen Masterabschluss oder einen vergleichbaren Hochschulabschluss, sind Sie leider nicht mehr förderberechtigt. Bitte lassen Sie sich bei Fragen zu möglichen Förderungen von uns direkt beraten.
 

Was wird gefördert? 

Gefördert werden die Lehrgangskosten der Fahrlehrerausbildung Klasse BE (Pkw-Fahrlehrer). Zusätzlich kann auch ein monatlicher Zuschuss zum Lebensunterhalt beantragt werden, der nicht zurückbezahlt werden muss.

Arbeitsagentur

Was bedeutet das für Sie?

Sie können Ihre Aus- und Weiterbildungen bei der vpa mit den unten genannten Möglichkeiten fördern lassen.

Bildung ist der Schlüssel für Ihre erfolgreiche Zukunft

Der Staat fördert bestimmte Aus- und Weiterbildungen mittels verschiedener Programme. Wir möchten Ihnen gerne einige dieser Finanzierungshilfen hier vorstellen:
 

Bildungsgutschein

Der Bildungsgutschein ist ein von der Agentur für Arbeit ausgestelltes Dokument, welches bestätigt, dass die Kosten der Aus- oder Weiterbildung von der Agentur für Arbeit übernommen werden. Mit den Bildungsgutscheinen sollen Arbeitssuchende und Personen, die von der Arbeitslosigkeit bedroht sind, individuell  gefördert werden.

Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen können folgende Förderungen gewährt werden: 

  • Lehrgangsgebühren einschl. Prüfungsgebühren

  • Fahrtkostenzuschuss/Kosten für Unterbringung

  • Kinderbetreuungskosten

  • Unterhaltskosten


Mehr Informationen

Die genauen Regelungen für eine Förderung mit Bildungsgutschein sind sehr umfangreich.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer für Sie zuständigen Agentur für Arbeit.

Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz (ehemals WeGebAU)

Was bedeutet WeGebAU?

Das Programm wurde 2006 von der Agentur für Arbeit mit dem Ziel ins Leben gerufen, einem konjunkturell bedingten Arbeitsplatzverlust von Geringqualifizierten und älteren Beschäftigten entgegenzuwirken, indem diesen Risikogruppen eine geförderte Weiterbildung ermöglicht wird. Im Rahmen des Konjunkturpaket II von 2008 wurden auch qualifizierte Mitarbeiter in den förderungsfähigen Personenkreis aufgenommen und wurde 2020 von WeGebAU zur Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz umgewandelt.


Wer wird gefördert?

  1. Gering qualifizierte Beschäftigte (Personen ohne Berufsausbildung oder Personen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, aber seit mindestens vier Jahren in an- oder ungelernter Tätigkeit beschäftigt sind und die erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben können) und 
  2. ältere Beschäftigte (ab 45 Jahren), aber auch

  3. qualifizierte Beschäftigte (wenn sie die zusätzlichen Voraussetzungen erfüllen) gehören zum geförderten Personenkreis.
     

Was wird gefördert?

Zuschüsse zu Lohn- und Fortbildungskosten (bis zu 100%) sind im Einzelnen möglich. Förderung ausschließlich für Erweiterungsklassen A, CE und DE
 

Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?

Für gering qualifizierte und ältere Beschäftigte gilt, dass ein Beschäftigungsverhältnis und eine Freistellung des Arbeitgebers zur Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes vorliegen muss. Für qualifizierte Beschäftigte gilt zudem noch, dass der Erwerb des (letzten) Berufsabschlusses und die letzte öffentlich geförderte Weiterbildung mindestens 4 Jahre zurück liegen müssen.


Antragstellung

Einen Antrag zur Förderung können Sie jederzeit bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit stellen.


Mehr Informationen

Weitere ausführliche Informationen zum WeGebAU-Programm finden Sie auf dem Internetauftritt der Arbeitsagentur.

Rentenversicherung / BG

Förderung im Rahmen der beruflichen Rehabilitation

Die Unfall-Versicherungsträger (u.a. die Berufsgenossenschaften) und die Deutsche Rentenversicherung Bund gewähren für berufliche Bildungsmaßnahmen Ausbildungsbeihilfen und Leistungen zur beruflichen Rehabilitation bis zu 100% der Kosten. Informieren Sie sich ausführlich auf dem Portal der Deutschen Rentenversicherung über die Voraussetzungen.

Bildungsprämie

Was ist die Bildungsprämie?
Die Bildungsprämie ist ein 2009 ins Leben gerufenes Förderprogramm, welches die Weiterbildung von verschiedenen Erwerbstätigen finanziell unterstützen soll. Im Rahmen des Programms werden Prämiengutscheine ausgestellt, die die Hälfte der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro abdecken.


Wer wird gefördert?
Erwerbstätige, wie z.B. Angestellte, Selbständige, Berufsrückkehrer oder mithelfende Familienangehörige können gefördert werden.

Was wird gefördert?
Grundsätzlich werden Weiterbildungen gefördert, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen Tätigkeit relevant sind, die wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln und Kompetenzen erweitern.

Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?
Eine Förderung durch die Bildungsprämie kann immer nur alle 2 Jahre gewährt werden. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf die Grenze von 20.000 Euro nicht übersteigen (bei gemeinsamer Veranlagung 40.000 Euro). Die Bildungsprämie muss bereits vor dem Lehrgangsbeginn bei der zuständigen Beratungsstelle beantragt werden. Also erst die Beratungsstelle aufsuchen und dann anmelden.

An wen muss ich mich wenden?
Sie müssen sich an eine der Beratungsstellen wenden und einen Beratungstermin vereinbaren. Eine Übersicht der Beratungsstellen finde Sie unter www.bildungspraemie.info.

Mehr Informationen
Weitere ausführliche Informationen zur Bildungsprämie erhalten Sie unter www.bildungspraemie.info oder unter der Hotline 0800 2623 000.

BFD / SVG

Förderung im Rahmen der beruflichen Rehabilitation

Das Soldatenversorgungsgesetz (SVG) ist das "Gesetz über die Versorgung für die ehemaligen Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen". Es regelt unter anderem auch die Förderung der schulischen und beruflichen Bildung der Zeitsoldaten am Ende der Wehrdienstzeit und die Eingliederung in den zivilen Arbeitsmarkt. Hierbei werden die ehemaligen Soldaten unterstützt.


An wen muss ich mich wenden?

Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) ist für die Förderung nach dem SVG zuständig. Eine Übersicht über die Standorte des BFD finden Sie hier.
 

Kombination mit SGB III

Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ist zusätzlich eine Förderung durch die Agentur für Arbeit nach SGB III möglich.

Steuerersparnis durch Werbungskosten

Steuerersparnis durch Werbungskosten

Nicht erstattete Lehrgangskosten können nach dem Einkommensteuergesetz voll als Werbungskosten geltend gemacht werden. Falls Sie sich in einem nicht ausgeübten Beruf ausbilden, können Sie die dadurch entstehenden Kosten – bis zu einer gesetzlich festgelegten Höhe – als Sonderausgaben von Ihrer Lohn- oder Einkommensteuer absetzen.

Unser Service

Sollten Sie Fragen zu Ihren individuellen Fördermöglichkeiten haben, dann nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne.

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
08:00 bis 16:00 Uhr

Freitags
08:00 bis 15:00 Uhr

Strohgäustraße 5
73765 Neuhausen auf den Fildern

Telefon: 07158 981189 0
Fax: 07158 981 189 20
E-Mail: info(at)vpa.de