Was bringt mir der Kursbesuch?

Die Ausbildung zum Fahrlehrer Klasse BE ist die Grundlage für den Einstieg in den Fahrlehrerberuf. In diesem Lehrgang werden Sie theoretisch und praktisch für den Beruf des Fahrlehrers in (Verkehrs-)Pädagogik, Technik, Recht und Verkehrsverhalten ausgebildet. Außerdem werden Sie während des Kurses gründlich auf die Fahrlehrerprüfungen vorbereitet.

Wir legen großen Wert auf eine angenehme Unterrichtsatmosphäre und eine individuelle Betreuung und Förderung. Deshalb haben wir uns entschlossen, Ihnen die Ausbildung in kleinen Gruppen anzubieten. Die gesetzliche Regelung erlaubt bis zu 32 Teilnehmer in einem BE-Kurs. Wir beschränken die Teilnehmerzahl freiwillig auf maximal 28 und bieten Ihnen damit die bestmögliche Ausbildungsqualität.

Nach erfolgreicher Ausbildung zum Fahrlehrer Klasse BE stehen Ihnen weitere Qualifikationsmöglichkeiten offen. Zum Beispiel können Sie die PKW-Fahrlehrerlaubnis um die Qualifikation zum Motorradfahrlehrer oder zum LKW- bzw. Bus-Fahrlehrer erweitern. Auch außerhalb der klassischen Führerscheinausbildung stehen Ihnen viele interessante Tätigkeitsfelder offen. Wir beraten Sie gerne dazu.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Um als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer der Klasse BE tätig werden zu dürfen, müssen Sie die im Folgenden genannten gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Sollten Sie Zweifel haben, ob Sie diese Voraussetzungen erfüllen, fragen Sie bitte bei uns nach. Wir beraten Sie dann gerne.

  • Zu Ausbildungsbeginn sollten Sie mindestens 20 Jahre alt sein. Am Ende des Lehrgangs in der vpa sollten Sie das 21. Lebensjahr vollendet haben.
  • Sie müssen geistig und körperlich geeignet sein. Das beurteilt die Verwaltungsbehörde, bei der Sie den Antrag auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnis stellen auf der Grundlage von ärztlichen Untersuchungsergebnissen.
  • Sie müssen fachlich und pädagogisch geeignet sein. Dafür werden Sie bei uns ausgebildet und Sie beweisen Ihre Eignung durch das Bestehen der Fahrlehrerprüfung.
  • Es dürfen gegen Sie keine Tatsachen vorliegen, die Sie für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen. Man spricht hier auch von der charakterlichen Eignung. Diese wird von der Verwaltungsbehörde durch Abfrage des Fahreignungsregisters beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg und durch die Anforderung eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses überprüft.
  • Sie müssen über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder über eine gleichwertige Vorbildung verfügen. Als gleichwertige Vorbildung wird unter anderem das Abitur, die Fachhochschul- oder Fachschulreife, eine abgeschlossene zweijährige Handelsschule, die Unteroffiziersprüfung oder die Befähigung für die Laufbahn des mittleren öffentlichen Dienstes anerkannt. Außerdem kann im Ausnahmeverfahren jede Ausbildung für einen Beruf auch ohne Abschlussprüfung in Verbindung mit einer mehrjährigen Bewährung im Beruf anerkannt werden. Für die Ausnahmegenehmigung ist ein anerkannter Eignungstest eine wichtige Entscheidungsgrundlage.
  • Sie müssen bis zur Antragstellung bei der Behörde im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse BE sein
  • Die Fahrerlaubnis der Klasse B müssen Sie vor Beginn Ihres Lehrpraktikums seit mindestens drei Jahren besitzen.
  • Sie müssen über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt. Auch darüber entscheidet die Verwaltungsbehörde, bei der Sie Ihren Antrag stellen.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, beraten wir Sie gerne am Telefon oder per E-Mail. Wir freuen uns selbstverständlich auch über einen Besuch vor Ort zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch. Vor der verbindlichen Anmeldung bei der vpa zum Ausbildungslehrgang BE haben Sie außerdem die Gelegenheit durch einen Eignungstest Ihre Eignung selbst zu überprüfen. 

Zeitlicher Ablauf der Fahrlehrerausbildung Klasse BE

Wie läuft der Kurs ab?

  • Die gesamte Ausbildung für die Fahrlehrerlaubnis Klasse BE erstreckt sich auf mindestens 12 Monate. Der erste Monat wird dabei als „Orientierungsmonat“ bezeichnet. Nach dem Orientierungsmonat beginnt der eigentliche BE-Lehrgang mit einer Dauer  von 7 Monaten. Der BE-Lehrgang wird mit der fahrpraktischen Fahrlehrerprüfung und der schriftlichen und mündlichen Fachkundeprüfung abgeschlossen. Nach dem erfolgreichen Abschluss dieser Prüfungen erhält man die sogenannte Anwärterbefugnis mit der man dann in einer Ausbildungsfahrschule sein Lehrpraktikum beginnen kann. Das Lehrpraktikum hat eine Dauer von mindestens 4 Monaten und umfasst auch 2 Reflexionsphasen, die in der vpa stattfinden. Das Lehrpraktikum endet mit der Ablegung einer theoretischen und praktischen Lehrprobe in der Ausbildungsfahrschule. Der Zeitpunkt der Lehrproben wird in Absprache mit der Ausbildungsfahrschule selbst bestimmt. Die Ausbildungszeit in der Ausbildungsfahrschule muss dabei mindestens 4 Monate betragen haben und darf nicht länger als 2 Jahre gedauert haben.
  • Die Ausbildung beginnt mit einer einmonatigen Orientierungsphase:
  • In der ersten Woche werden Sie in der vpa mit den Grundlagen der Fahrausbildung und des Fahrlehrerberufs vertraut gemacht und der Verlauf Ihrer Ausbildung wird besprochen.
  • In der zweiten und dritten Woche sollen Sie in einer Ausbildungsfahrschule bei deren Alltagsbetrieb hospitieren. Außerdem können Sie selbst bei Bedarf Ihr Fahrkönnen erweitern und ggf. den BE-Führerschein machen.
  • In der vierten Woche werden die Beobachtungen aus den beiden Hospitationswochen in der vpa ausgewertet.
  • Im Anschluss daran beginnt der eigentliche Lehrgang zum Fahrlehrer Klasse BE. Im 5. Monat der Ausbildung findet eine weitere einwöchige Hospitation in einer Ausbildungsfahrschule statt. Im Lehrgang werden Sie je nach Fachgebiet von Juristen, Pädagogen, Ingenieuren und Fahrlehrern berufsbezogen und prüfungsorientiert unterrichtet.
  • Der Unterricht findet entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich als Vollzeitunterricht statt, in der Regel von Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 16:30 Uhr.
  • Nach dem Lehrgang wird die schriftliche und mündliche Fachkundeprüfung abgelegt.
  • Zusätzlich muss zwischen schriftlicher und mündlicher Prüfung eine fahrpraktische Prüfung abgelegt werden. Die Vorbereitung auf die fahrpraktische Prüfung findet im Prüfgebiet in Kirchheim unter Teck im Rahmen des Lehrgangs statt.
  • Nach dem Bestehen der Fachkundeprüfung und der fahrpraktischen Prüfung erhalten Sie eine "Anwärterbefugnis", mit der Sie in einer Ausbildungsfahrschule für mindestens weitere 4 Monate Fahrschüler unterrichten dürfen. Diese Zeit wird als "Lehrpraktikum" bezeichnet.
  • Das Lehrpraktikum wird durch die vpa zweimal in Form von Reflexionstagen begleitet.
  • Wir unterstützen Sie auf Ihren Wunsch hin gerne mit einem Hospitationsbesuch während Ihrer Unterrichtstätigkeit in der Ausbildungsfahrschule zur Vorbereitung auf die Ablegung der Lehrproben. Diese Leistung ist im Kurspreis enthalten.
  • Ihre Ausbildung endet mit der erfolgreichen Ablegung einer theoretischen und praktischen Lehrprobe. Die Lehrproben finden mit realen Fahrschülern in Ihrer Ausbildungsfahrschule statt.
  • Nach den bestandenen Lehrproben erhalten Sie Ihre endgültige unbefristete Fahrlehrerlaubnis Klasse BE und Sie können uneingeschränkt in jeder Fahrschule Fahrschüler der Klassen B, BE und L theoretisch und praktisch ausbilden.

Unsere fahrpraktische Ausbildung

Im sogenannten "Kompetenzrahmen" für die Fahrlehrerausbildung BE sind ab 2023 praktische Unterrichtseinheiten im Umfang von 30 x 45 Minuten gefordert. Wir halten es für Ihren Ausbildungserfolg für unbedingt notwendig eine intensive fahrpraktische Ausbildung anzubieten. Wir führen deshalb in der Regel an einem Tag der Woche im Rahmen des BE-Lehrgangs Fahrtrainings durch, zum Teil direkt am Prüfort in Kirchheim unter Teck. Die Aufwendungen dafür sind selbstverständlich in den Kurskosten enthalten, auch die Fahrzeugkosten. Darüber hinaus stellen wir unsere Anhänger kostenlos zum selbständigen Üben zur Verfügung. 

 

Bitte denken Sie daran: die eigene Fahrerfahrung ist durch nichts zu ersetzen. Wir empfehlen dringend über unser angebotenes Training hinaus vor Ort selbständig zu üben. Wir unterstützen Sie gerne dabei.

 

Kursangebote / Fahrlehrerausbildung / Klasse BE (PKW)

Klasse BE (PKW)

Kursübersicht. Tabellenüberschriften können sortiert werden.
Titel Kursdatum/Kursbeginn Kosten Kursstatus
Fahrlehrerkurs Klasse BE 24-4
Kursdauer:
Di., 30.07.2024 bis Fr., 08.08.2025
Kosten:
14980,00 €
Status:
fast ausgebucht
Fahrlehrerkurs Klasse BE 24-5
Kursdauer:
Di., 12.11.2024 bis Fr., 07.11.2025
Kosten:
14980,00 €
Status:
Anmeldung möglich

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
08:00 bis 17:00 Uhr

Freitags
08:00 bis 15:00 Uhr

Strohgäustraße 5
73765 Neuhausen auf den Fildern

Telefon: 07158 981189 0
Fax: 07158 981 189 20
E-Mail: info(at)vpa.de