Was bringt mir der Kursbesuch?

  • spezielle Themen und Inhalte zur Schwerfahrzeugausbildung und zu EU-BKF
  • Anregungen zur Unterrichtsgestaltung für die Erwachsenenbildung in Theorie und Praxis
  • und ganz nebenbei: kompetente Informationen zum Fahrlehrerrecht und zur Überwachung 
  • und selbstverständlich viel Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch
  • der Besuch dieser 3 Fortbildungstage à 8 Zeitstunden erfüllt die nach § 7 BKrFQV geforderte Fortbildungspflicht als Lehrkraft in der Berufskraftfahreraus- und -weiterbildung 
  • auf Wunsch kann die Veranstaltung auch als Pflichtfortbildung nach § 53 Absatz 1 FahrlG angerechnet werden.
  • Sie erhalten dann 2 Bescheinigungen: eine nach § 7 BKrFQV und eine nach § 53 Absatz 1 FahrlG.

Die Allgäu-Akademie

Es erwarten Sie 3 Tage Fortbildung im schönen Bad Wurzach. In landschaftlich reizvoller Umgebung bieten wir Ihnen in modernen Seminarräumen eine besondere Fortbildung zum Thema Schwerfahrzeugausbildung und Aus- und Fortbildung von Berufskraftfahrern an. Und ein wenig Freizeitangebot halten wir auch für Sie bereit.

Allgäu Akademie Wild GmbH
Vorstadtstraße 2

88410 Bad Wurzach

https://allgaeuakademie.de/

Übernachten in Bad Wurzach

Sie möchten gerne in Bad Wurzach übernachten? Dann haben wir 2 Hotelempfehlungen für Sie:

etwas außerhalb:

Hotel & Restaurant "Truschwende 4"
88410 Bad Wurzach, Truschwende 4
Telefon: 07564 9379900
E-Mail: info(at)truschwende4.de
Homepage: truschwende4.de

direkt in Bad Wurzach:

Hotel Gasthof Adler
88410 Bad Wurzach, Schloßstraße 8
Telefon: 07564 93030
E-Mail: info(at)adler-wurzach.de
Homepage: hotel-adler-bad-wurzach.de


Über Ausstattung, Preise, Lage und Anfahrt informieren Sie sich bitte auf den angegebenen Homepages der Hotels.
Buchen Sie sich dann bitte selbst in das gewünschte Hotel ein.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Kursangebote / Kursdetails
Veranstaltung "Aufbaukurs CE" (Nr. 112251) wurde in den Warenkorb gelegt.

Aufbaukurs CE

Was bringt mir der Kursbesuch?
Die Vorgaben des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) und die kontinuierlich auslaufenden Besitzstandsrechte von Klasse 3 Führerscheinen bieten großes Beschäftigungspotenzial für Fahrlehrer der Klasse CE. Eine Chance, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten!

Als Fahrlehrer der Klasse CE sind Sie berechtigt Fahrschüler für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE und T auszubilden. Zusätzlich können Sie als Ausbilder in der beschleunigten Grundqualifikation oder in der Berufskraftfahrerweiterbildung für eine amtlich anerkannte Ausbildungsstätte im Sinne des BKrFQG tätig werden. Die Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern stellt, neben dem Kerngeschäft der Führerscheinausbildung, ein neues und umfassendes Tätigkeitsfeld für Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer der Klasse CE dar.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um die Fahrlehrerlaubnis Klasse CE zu erhalten:

Besitz der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE
Besitz des Führerscheins Klasse CE seit mindestens 2 Jahren. Der 2-jährige Besitz der Fahrerlaubnis CE ist nicht notwendig, wenn Sie mindestens 6 Monate lang hauptberuflich Kraftfahrzeuge der Klasse CE geführt oder sich nach Erwerb der Fahrerlaubnis einer umfassenden Zusatzausbildung
(60 Fahrstunden à 45 Minuten) auf Fahrzeugen der Klasse CE in einer Fahrschule unterzogen haben.
Besuch des "Grundkurses Schwerfahrzeuge" und des Lehrgangs "Spezialwissen CE". Wenn Sie schon die Fahrlehrerlaubnis Klasse DE besitzen, genügt der Besuch des Lehrgangs "Spezialwissen CE"
Bestandene Fahrlehrerprüfungen

Status: Anmeldung möglich

Kursdauer: Mo., 15.12.2025 bis Fr., 30.01.2026

Kosten: 2480,00 €




Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
08:00 bis 16:00 Uhr

Freitags
08:00 bis 15:00 Uhr

Strohgäustraße 5
73765 Neuhausen auf den Fildern

Telefon: 07158 981189 0
Fax: 07158 981 189 20
E-Mail: info(at)vpa.de