
Nach § 53 Absatz 3 FahrlG müssen Ausbildungsfahrlehrerinnen und Ausbildungsfahrlehrer alle 4 Jahre 1 Tag eine spezifische Fortbildung besuchen. Die Pflicht war erstmalig bis zum 31.12.2019 von allen zu erfüllen, die schon Ausbildungsfahrlehrer sind. Anschließend ist die Fortbildung alle 4 Jahre zu wiederholen, unabhängig davon, ob eine weitere Ausbildungstätigkeit angestrebt wird oder nicht. Falls Sie nach dem 01.01.2018 die Ausbildungsfahrlehrerlaubnis erteilt bekommen haben, gilt das Datum der Erteilung als Bezugsdatum für die Fortbildungspflicht. Wer z.B. im Jahr 2018 Ausbildungsfahrlehrer wurde, muss bis zum 31.12.2022 einen Fortbildungstag absolviert haben.
Was bringt mir der Kursbesuch?
Die Fortbildungstage informieren zu folgenden Fragen:
- Welche Rolle spielt die Ausbildungsfahrschule in der Fahrlehrerausbildung?
- Wie kann der Ausbildungsfahrlehrer seine Aufgaben erfüllen?
- Wie sollte das Lehrpraktikum strukturiert sein?
- Wie sieht ein konkreter Ausbildungsplan aus?
- Welche Vorgaben sind einzuhalten?
- Wie gestaltet sich das Ausbildungsverhältnis arbeitsrechtlich?
- Wie gestalten sich die Lehrproben?
Aufbaukurs DE
Was bringt mir der Kursbesuch?
Die beabsichtigte Verkehrswende ist stark mit dem Ausbau des öffentliche Personennahverkehrs verbunden. Auch der Fernverkehr wird immer mehr ausgeweitet, z.T. in Konkurrenz zur Bahn. Dies führt zu einem zukunftsträchtigen Markt auf dem Fahrlehrer der Klasse DE ein weites Beschäftigungsfeld finden. Außerdem bieten die Vorgaben des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) ein großes Beschäftigungspotenzial für Fahrlehrer der Klasse DE. Eine Chance, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten!
Als Fahrlehrer der Klasse DE sind Sie berechtigt Fahrschüler/innen für die Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D und DE auszubilden. Damit übernehmen Sie die Verantwortung für die qualifizierte Ausbildung von Fahrpersonal für den ständig wachsenden Bereich der Personenbeförderung. Zusätzlich können Sie als Ausbilder in der beschleunigten Grundqualifikation oder in der Berufskraftfahrerweiterbildung für eine amtlich anerkannte Ausbildungsstätte im Sinne des BKrFQG tätig werden. Die Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern stellt, neben dem Kerngeschäft der Führerscheinausbildung, ein neues und umfassendes Tätigkeitsfeld für Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer der Klasse DE dar.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um die Fahrlehrerlaubnis Klasse DE zu erhalten:
Besitz der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE.
Besitz des Führerscheins Klasse D seit mindestens 2 Jahren. Der 2-jährige Besitz der Fahrerlaubnis D ist nicht notwendig, wenn Sie mindestens 6 Monate lang hauptberuflich Kraftfahrzeuge der Klasse D geführt oder sich nach Erwerb der Fahrerlaubnis einer umfassenden Zusatzausbildung (60 Fahrstunden à 45 Minuten) auf Fahrzeugen der Klasse D in einer Fahrschule unterzogen haben.
Besitz des Führerscheins der Klasse DE bis zur fahrpraktischen Prüfung.
Besuch des "Grundkurses Schwerfahrzeuge" und des Lehrgangs "Spezialwissen DE". Wenn Sie schon die Fahrlehrerlaubnis Klasse CE besitzen, genügt der Besuch des Lehrgangs "Spezialwissen DE".
Bestandene Fahrlehrerprüfungen
Status: Anmeldung möglich
Kursdauer: Mo., 02.02.2026 bis Fr., 27.02.2026
Kosten: 2480,00 €