
Nach § 53 Absatz 3 FahrlG müssen Ausbildungsfahrlehrerinnen und Ausbildungsfahrlehrer alle 4 Jahre 1 Tag eine spezifische Fortbildung besuchen. Die Pflicht war erstmalig bis zum 31.12.2019 von allen zu erfüllen, die schon Ausbildungsfahrlehrer sind. Anschließend ist die Fortbildung alle 4 Jahre zu wiederholen, unabhängig davon, ob eine weitere Ausbildungstätigkeit angestrebt wird oder nicht. Falls Sie nach dem 01.01.2018 die Ausbildungsfahrlehrerlaubnis erteilt bekommen haben, gilt das Datum der Erteilung als Bezugsdatum für die Fortbildungspflicht. Wer z.B. im Jahr 2018 Ausbildungsfahrlehrer wurde, muss bis zum 31.12.2022 einen Fortbildungstag absolviert haben.
Was bringt mir der Kursbesuch?
Die Fortbildungstage informieren zu folgenden Fragen:
- Welche Rolle spielt die Ausbildungsfahrschule in der Fahrlehrerausbildung?
- Wie kann der Ausbildungsfahrlehrer seine Aufgaben erfüllen?
- Wie sollte das Lehrpraktikum strukturiert sein?
- Wie sieht ein konkreter Ausbildungsplan aus?
- Welche Vorgaben sind einzuhalten?
- Wie gestaltet sich das Ausbildungsverhältnis arbeitsrechtlich?
- Wie gestalten sich die Lehrproben?
Aufbaukurs CE
Was bringt mir der Kursbesuch?
Die Vorgaben des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) und die kontinuierlich auslaufenden Besitzstandsrechte von Klasse 3 Führerscheinen bieten großes Beschäftigungspotenzial für Fahrlehrer der Klasse CE. Eine Chance, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten!
Als Fahrlehrer der Klasse CE sind Sie berechtigt Fahrschüler für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE und T auszubilden. Zusätzlich können Sie als Ausbilder in der beschleunigten Grundqualifikation oder in der Berufskraftfahrerweiterbildung für eine amtlich anerkannte Ausbildungsstätte im Sinne des BKrFQG tätig werden. Die Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern stellt, neben dem Kerngeschäft der Führerscheinausbildung, ein neues und umfassendes Tätigkeitsfeld für Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer der Klasse CE dar.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um die Fahrlehrerlaubnis Klasse CE zu erhalten:
Besitz der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE
Besitz des Führerscheins Klasse CE seit mindestens 2 Jahren. Der 2-jährige Besitz der Fahrerlaubnis CE ist nicht notwendig, wenn Sie mindestens 6 Monate lang hauptberuflich Kraftfahrzeuge der Klasse CE geführt oder sich nach Erwerb der Fahrerlaubnis einer umfassenden Zusatzausbildung
(60 Fahrstunden à 45 Minuten) auf Fahrzeugen der Klasse CE in einer Fahrschule unterzogen haben.
Besuch des "Grundkurses Schwerfahrzeuge" und des Lehrgangs "Spezialwissen CE". Wenn Sie schon die Fahrlehrerlaubnis Klasse DE besitzen, genügt der Besuch des Lehrgangs "Spezialwissen CE"
Bestandene Fahrlehrerprüfungen
Status: Anmeldung möglich
Kursdauer: Mo., 15.12.2025 bis Fr., 30.01.2026
Kosten: 2480,00 €