Was bringt mir der Kursbesuch?

Der bundesweite Fachkräftemangel trifft auch die Logistikbranche. So werden händeringend Fahrerinnen und Fahrer für die Güter- und die Personenbeförderung gesucht. Nach gravierender ist der Mangel an qualifizierten Ausbildungskräften. Mit unserem Grundkurs „Schwerfahrzeuge“ eröffnen Sie sich die Möglichkeit sowohl in der Fahrausbildung wie auch als Ausbilder in der beschleunigten Grundqualifikation oder in der BKF-Weiterbildung tätig zu werden. Die Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern stellt, neben dem Kerngeschäft der Führerscheinausbildung, ein attraktives und umfassendes Tätigkeitsfeld für Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer im Schwerfahrzeugbereich dar.

Der Grundkurs muss für die Ausbildung zu den Fahrlehrerlaubnissen CE und DE nur einmal besucht werden. Sollten Sie schon die CE-Fahrlehrerlaubnis oder die DE-Fahrlehrerlaubnis besitzen, müssen Sie den Grundkurs nicht noch einmal besuchen, auch wenn Ihre Ausbildung schon viele Jahre zurückliegt.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Sie sollten vor dem Besuch des Grundkurses „Schwerfahrzeuge“ im Besitz der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE sein. Auch ist es hilfreich, wenn Sie schon seit etwa 2 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse CE bzw. DE sind. Dies ist aber gesetzlich nicht vorgeschrieben. Der Besuch des Grundkurses ist 2 Jahre gültig, das heißt, Sie müssen die Fahrlehrerprüfungen CE oder DE innerhalb von 2 Jahren nach Beginn des Basiskurses bestanden haben. Nach Erteilung der Fahrlehrerlaubnis Klasse CE oder DE müssen Sie bei Erweiterung auf die jeweils andere Schwerfahrzeugklasse den Grundkurs aber nicht nochmals mehr besuchen.

Wie läuft der Kurs ab?

Die "Grundkurs Schwerfahrzeuge" umfasst 1 Monat Ausbildung. Er umfasst die Vermittlung des reinen allgemeinen fachlichen Wissens für den Schwerfahrzeugbereich in den Fachbereichen Recht, Technik und Verkehrsverhalten. Eine Fahrlehrerprüfung findet nicht statt. Sie kann erst nach dem Besuch der klassenspezifischen Lehrgänge CE oder DE absolviert werden.

Kursangebote / Kursdetails
Veranstaltung "Aufbaukurs CE" (Nr. 112251) wurde in den Warenkorb gelegt.

Aufbaukurs CE

Was bringt mir der Kursbesuch?
Die Vorgaben des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) und die kontinuierlich auslaufenden Besitzstandsrechte von Klasse 3 Führerscheinen bieten großes Beschäftigungspotenzial für Fahrlehrer der Klasse CE. Eine Chance, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten!

Als Fahrlehrer der Klasse CE sind Sie berechtigt Fahrschüler für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE und T auszubilden. Zusätzlich können Sie als Ausbilder in der beschleunigten Grundqualifikation oder in der Berufskraftfahrerweiterbildung für eine amtlich anerkannte Ausbildungsstätte im Sinne des BKrFQG tätig werden. Die Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern stellt, neben dem Kerngeschäft der Führerscheinausbildung, ein neues und umfassendes Tätigkeitsfeld für Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer der Klasse CE dar.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um die Fahrlehrerlaubnis Klasse CE zu erhalten:

Besitz der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE
Besitz des Führerscheins Klasse CE seit mindestens 2 Jahren. Der 2-jährige Besitz der Fahrerlaubnis CE ist nicht notwendig, wenn Sie mindestens 6 Monate lang hauptberuflich Kraftfahrzeuge der Klasse CE geführt oder sich nach Erwerb der Fahrerlaubnis einer umfassenden Zusatzausbildung
(60 Fahrstunden à 45 Minuten) auf Fahrzeugen der Klasse CE in einer Fahrschule unterzogen haben.
Besuch des "Grundkurses Schwerfahrzeuge" und des Lehrgangs "Spezialwissen CE". Wenn Sie schon die Fahrlehrerlaubnis Klasse DE besitzen, genügt der Besuch des Lehrgangs "Spezialwissen CE"
Bestandene Fahrlehrerprüfungen

Status: Anmeldung möglich

Kursdauer: Mo., 15.12.2025 bis Fr., 30.01.2026

Kosten: 2480,00 €




Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
08:00 bis 16:00 Uhr

Freitags
08:00 bis 15:00 Uhr

Strohgäustraße 5
73765 Neuhausen auf den Fildern

Telefon: 07158 981189 0
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