Was bringt mir der Kursbesuch?

Die Vorgaben des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) und die kontinuierlich auslaufenden Besitzstandsrechte von Klasse 3 Führerscheinen bieten großes Beschäftigungspotenzial für Fahrlehrer der Klasse CE. Eine Chance, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten!

Als Fahrlehrer der Klasse CE sind Sie berechtigt Fahrschüler für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE und T auszubilden. Zusätzlich können Sie als Ausbilder in der beschleunigten Grundqualifikation oder in der Berufskraftfahrerweiterbildung für eine amtlich anerkannte Ausbildungsstätte im Sinne des BKrFQG tätig werden. Die Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern stellt, neben dem Kerngeschäft der Führerscheinausbildung, ein neues und umfassendes Tätigkeitsfeld für Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer der Klasse CE dar.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um die Fahrlehrerlaubnis Klasse CE zu erhalten:

  • Besitz der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE
  • Besitz des Führerscheins Klasse CE seit mindestens 2 Jahren. Der 2-jährige Besitz der Fahrerlaubnis CE ist nicht notwendig, wenn Sie mindestens 6 Monate lang hauptberuflich Kraftfahrzeuge der Klasse CE geführt oder sich nach Erwerb der Fahrerlaubnis einer umfassenden Zusatzausbildung (60 Fahrstunden à 45 Minuten) auf Fahrzeugen der Klasse CE in einer Fahrschule unterzogen haben.
  • Besuch des "Grundkurses Schwerfahrzeuge" und des Lehrgangs "Spezialwissen CE". Wenn Sie schon die Fahrlehrerlaubnis Klasse DE besitzen, genügt der Besuch des Lehrgangs "Spezialwissen CE"
  • Bestandene Fahrlehrerprüfungen

Wie läuft der Kurs ab?

Die Ausbildung für die Fahrlehrerlaubnis Klasse CE dauert zwei Monate und besteht aus einem "Grundkurs Schwerfahrzeuge" (1 Monat) und einem speziellen "CE-Kurs" (1 Monat). Sollten Sie bereits die Fahrlehrerlaubnis Klasse DE besitzen oder gleichzeitig anstreben, verkürzt sich die Dauer der Fahrlehrerausbildung um einen Monat, da der Basiskurs "Schwerfahrzeuge" nur einmal besucht werden muss und deshalb angerechnet wird. 

Die Prüfung für die Fahrlehrerlaubnis Klasse CE besteht aus 3 Teilen:

  • die fahrpraktische Prüfung umfasst 90 Minuten und findet im Raum Kirchheim unter Teck statt.
  • die schriftliche Fachkundeprüfung umfasst 2 Aufgaben. Die Prüfungsdauer beträgt 150 Minuten. In dieser Zeit muss eine Aufgabe aus den Kompetenzbereichen "Verkehrsverhalten" oder "Recht" und eine Aufgabe aus den Kompetenzbereichen "Verkehrspädagogik" oder "Technik" bearbeitet werden.
  • die mündliche Fachkundeprüfung erstreckt sich über alle 4 Fachgebiete und dauert 30 Minuten.
Kursangebote / Fahrlehrerausbildung / Schwerfahrzeuge / Klasse CE (LKW)

Klasse CE (LKW)

Kursübersicht. Tabellenüberschriften können sortiert werden.
Titel Kursdatum/Kursbeginn Kosten Kursstatus
Spezialwissen Klasse CE 24-1
Kursdauer:
Mo., 16.12.2024 bis Fr., 24.01.2025
Kosten:
2380,00 €
Status:
Anmeldung möglich

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
08:00 bis 17:00 Uhr

Freitags
08:00 bis 15:00 Uhr

Strohgäustraße 5
73765 Neuhausen auf den Fildern

Telefon: 07158 981189 0
Fax: 07158 981 189 20
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