Was bringt mir der Kursbesuch?

Die Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse A (Motorrad) eröffnet Ihnen weitere Arbeitsfelder in der Fahrschule. Neben den eigentlichen Motorradklassen A1, A2 und A sind Sie als Fahrlehrer der Klasse A auch berechtigt, Rollerfahrer (Klasse AM) und Mofa-Interessenten theoretisch und praktisch auszubilden.
Außerdem ist die Fahrlehrerlaubnis der Klasse A eine gesetzliche Voraussetzung, wenn Sie als Seminarleiter in Aufbauseminaren für Fahranfänger (ASF) oder in Fahreignungsseminaren (FES) für Punkteinhaber tätig werden wollen.
Oftmals erwarten Fahrschulinhaber von ihren Mitarbeitern auch die Motorradqualifikation, um sie als vollwertige Kraft in der Fahrschule einsetzen zu können. Für den Fahrschulinhaber selbst oder den Verantwortlichen Leiter einer Fahrschul-GmbH ist die Fahrlehrerlaubnis der Klasse A in der Praxis unverzichtbar.

Die Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse A als Erweiterung der Klasse BE stellt eine wichtige Zusatzausbildung dar, die wesentliche weitere berufliche Möglichkeiten erschließt, sowohl für den angestellten Fahrlehrer wie auch für jeden Fahrschulleiter. 

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um die Fahrlehrerlaubnis Klasse A zu erhalten:

  • Besitz der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE
  • Besitz des Führerscheins der Klasse A2 seit 2 Jahren
  • Besitz des Führerscheins der Klasse A bis zur fahrpraktischen Fahrlehrerprüfung
  • vollständiger Besuch unseres Fahrlehrer-Lehrgangs Klasse A
  • Bestandene Fahrlehrerprüfungen: Fachkunde und Fahrpraxis

Wie läuft der Kurs ab?

Der Lehrgang umfasst in der vpa 161 Unterrichtsstunden und dauert mindestens 1 Monat. Der Unterricht erfolgt in einem Vollzeitkurs von Montag bis Freitag und findet in der Regel von 08:30 Uhr - 16:00 Uhr statt. Die Fahrstunden werden nach individueller Vereinbarung auf dem eigenen Motorrad durch erfahrene Motorradfahrlehrer durchgeführt und sind im Kurspreis enthalten. Ebenso enthalten sind die notwendigen Lehrmittel, die Funknutzung, die Bereitstellung von Ausbildungsmaterial, wie z.B. Pylonen für die Fahrübungen und ein Begleitfahrzeug mit Fahrer.

Unsere Highlights:  

  • 3-Tagesausfahrt mit viel Fahrspaß und Gruppentraining
  • 1-Tagesausfahrt mit speziellem Kurventraining
  • Fahrtraining auf unserem Übungsplatz
  • Praxisübungen mit Fahrschülern
  • Gespannfahren

Die Prüfung für die Fahrlehrerlaubnis Klasse A besteht aus 3 Teilen:  

  • die fahrpraktische Prüfung umfasst 60 Minuten und findet im Raum Kirchheim unter Teck statt.
  • die schriftliche Fachkundeprüfung umfasst 2 Aufgaben. Die Prüfungsdauer beträgt 150 Minuten. In dieser Zeit muss eine Aufgabe aus den Kompetenzbereichen "Verkehrsverhalten" oder "Recht" und eine Aufgabe aus den Kompetenzbereichen "Verkehrspädagogik" oder "Technik" bearbeitet werden.
  • die mündliche Fachkundeprüfung erstreckt sich über alle 4 Fachgebiete und dauert 30 Minuten.

Wir unterstützen Sie dabei:  

  • durch intensive Prüfungsvorbereitung in allen Bereichen (schriftlich, mündlich, Praxis)
  • durch intensive Prüfungsbetreuung bei der fahrpraktischen Prüfung,
    u.a. durch die Begleitung mit Funk und Begleitfahrzeug 
  • durch liebevolle Betreuung bei der Fachkundeprüfung vor Ort

Wichtiger Hinweis:

Während des Lehrgangs sollten Sie ein prüfungstaugliches Motorrad ständig zur Verfügung haben. Es muss sich dabei um ein Motorrad der Klasse A handeln mit mindestens 50 kW Motorleistung und einem Hubraum von mindestens 600 ccm. Das Leergewicht muss betriebsfertig mindestens 180 kg betragen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte möglichst vor Lehrgangsbeginn direkt an uns.

Förderungs-Möglichkeiten

Kursangebote / Kursdetails

Aufbaukurs DE

Was bringt mir der Kursbesuch?
Die beabsichtigte Verkehrswende ist stark mit dem Ausbau des öffentliche Personennahverkehrs verbunden. Auch der Fernverkehr wird immer mehr ausgeweitet, z.T. in Konkurrenz zur Bahn. Dies führt zu einem zukunftsträchtigen Markt auf dem Fahrlehrer der Klasse DE ein weites Beschäftigungsfeld finden. Außerdem bieten die Vorgaben des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) ein großes Beschäftigungspotenzial für Fahrlehrer der Klasse DE. Eine Chance, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten!

Als Fahrlehrer der Klasse DE sind Sie berechtigt Fahrschüler/innen für die Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D und DE auszubilden. Damit übernehmen Sie die Verantwortung für die qualifizierte Ausbildung von Fahrpersonal für den ständig wachsenden Bereich der Personenbeförderung. Zusätzlich können Sie als Ausbilder in der beschleunigten Grundqualifikation oder in der Berufskraftfahrerweiterbildung für eine amtlich anerkannte Ausbildungsstätte im Sinne des BKrFQG tätig werden. Die Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern stellt, neben dem Kerngeschäft der Führerscheinausbildung, ein neues und umfassendes Tätigkeitsfeld für Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer der Klasse DE dar.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um die Fahrlehrerlaubnis Klasse DE zu erhalten:

Besitz der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE.
Besitz des Führerscheins Klasse D seit mindestens 2 Jahren. Der 2-jährige Besitz der Fahrerlaubnis D ist nicht notwendig, wenn Sie mindestens 6 Monate lang hauptberuflich Kraftfahrzeuge der Klasse D geführt oder sich nach Erwerb der Fahrerlaubnis einer umfassenden Zusatzausbildung (60 Fahrstunden à 45 Minuten) auf Fahrzeugen der Klasse D in einer Fahrschule unterzogen haben.
Besitz des Führerscheins der Klasse DE bis zur fahrpraktischen Prüfung.
Besuch des "Grundkurses Schwerfahrzeuge" und des Lehrgangs "Spezialwissen DE". Wenn Sie schon die Fahrlehrerlaubnis Klasse CE besitzen, genügt der Besuch des Lehrgangs "Spezialwissen DE".
Bestandene Fahrlehrerprüfungen

Status: Anmeldung möglich

Kursdauer: Mo., 02.02.2026 bis Fr., 27.02.2026

Kosten: 2480,00 €




Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
08:00 bis 16:00 Uhr

Freitags
08:00 bis 15:00 Uhr

Strohgäustraße 5
73765 Neuhausen auf den Fildern

Telefon: 07158 981189 0
Fax: 07158 981 189 20
E-Mail: info(at)vpa.de