
Was bringt mir der Kursbesuch?
Die Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse A (Motorrad) eröffnet Ihnen weitere Arbeitsfelder in der Fahrschule. Neben den eigentlichen Motorradklassen A1, A2 und A sind Sie als Fahrlehrer der Klasse A auch berechtigt, Rollerfahrer (Klasse AM) und Mofa-Interessenten theoretisch und praktisch auszubilden.
Außerdem ist die Fahrlehrerlaubnis der Klasse A eine gesetzliche Voraussetzung, wenn Sie als Seminarleiter in Aufbauseminaren für Fahranfänger (ASF) oder in Fahreignungsseminaren (FES) für Punkteinhaber tätig werden wollen.
Oftmals erwarten Fahrschulinhaber von ihren Mitarbeitern auch die Motorradqualifikation, um sie als vollwertige Kraft in der Fahrschule einsetzen zu können. Für den Fahrschulinhaber selbst oder den Verantwortlichen Leiter einer Fahrschul-GmbH ist die Fahrlehrerlaubnis der Klasse A in der Praxis unverzichtbar.
Die Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse A als Erweiterung der Klasse BE stellt eine wichtige Zusatzausbildung dar, die wesentliche weitere berufliche Möglichkeiten erschließt, sowohl für den angestellten Fahrlehrer wie auch für jeden Fahrschulleiter.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um die Fahrlehrerlaubnis Klasse A zu erhalten:
- Besitz der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE
- Besitz des Führerscheins der Klasse A2 seit 2 Jahren
- Besitz des Führerscheins der Klasse A bis zur fahrpraktischen Fahrlehrerprüfung
- vollständiger Besuch unseres Fahrlehrer-Lehrgangs Klasse A
- Bestandene Fahrlehrerprüfungen: Fachkunde und Fahrpraxis
Wie läuft der Kurs ab?
Der Lehrgang umfasst in der vpa 161 Unterrichtsstunden und dauert mindestens 1 Monat. Der Unterricht erfolgt in einem Vollzeitkurs von Montag bis Freitag und findet in der Regel von 08:30 Uhr - 16:00 Uhr statt. Die Fahrstunden werden nach individueller Vereinbarung auf dem eigenen Motorrad durch erfahrene Motorradfahrlehrer durchgeführt und sind im Kurspreis enthalten. Ebenso enthalten sind die notwendigen Lehrmittel, die Funknutzung, die Bereitstellung von Ausbildungsmaterial, wie z.B. Pylonen für die Fahrübungen und ein Begleitfahrzeug mit Fahrer.
Unsere Highlights:
- 3-Tagesausfahrt mit viel Fahrspaß und Gruppentraining
- 1-Tagesausfahrt mit speziellem Kurventraining
- Fahrtraining auf unserem Übungsplatz
- Praxisübungen mit Fahrschülern
- Gespannfahren
Die Prüfung für die Fahrlehrerlaubnis Klasse A besteht aus 3 Teilen:
- die fahrpraktische Prüfung umfasst 60 Minuten und findet im Raum Kirchheim unter Teck statt.
- die schriftliche Fachkundeprüfung umfasst 2 Aufgaben. Die Prüfungsdauer beträgt 150 Minuten. In dieser Zeit muss eine Aufgabe aus den Kompetenzbereichen "Verkehrsverhalten" oder "Recht" und eine Aufgabe aus den Kompetenzbereichen "Verkehrspädagogik" oder "Technik" bearbeitet werden.
- die mündliche Fachkundeprüfung erstreckt sich über alle 4 Fachgebiete und dauert 30 Minuten.
Wir unterstützen Sie dabei:
- durch intensive Prüfungsvorbereitung in allen Bereichen (schriftlich, mündlich, Praxis)
- durch intensive Prüfungsbetreuung bei der fahrpraktischen Prüfung,
u.a. durch die Begleitung mit Funk und Begleitfahrzeug - durch liebevolle Betreuung bei der Fachkundeprüfung vor Ort
Wichtiger Hinweis:
Während des Lehrgangs sollten Sie ein prüfungstaugliches Motorrad ständig zur Verfügung haben. Es muss sich dabei um ein Motorrad der Klasse A handeln mit mindestens 50 kW Motorleistung und einem Hubraum von mindestens 600 ccm. Das Leergewicht muss betriebsfertig mindestens 180 kg betragen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte möglichst vor Lehrgangsbeginn direkt an uns.
Aufbaukurs CE
Was bringt mir der Kursbesuch?
Die Vorgaben des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) und die kontinuierlich auslaufenden Besitzstandsrechte von Klasse 3 Führerscheinen bieten großes Beschäftigungspotenzial für Fahrlehrer der Klasse CE. Eine Chance, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten!
Als Fahrlehrer der Klasse CE sind Sie berechtigt Fahrschüler für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE und T auszubilden. Zusätzlich können Sie als Ausbilder in der beschleunigten Grundqualifikation oder in der Berufskraftfahrerweiterbildung für eine amtlich anerkannte Ausbildungsstätte im Sinne des BKrFQG tätig werden. Die Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern stellt, neben dem Kerngeschäft der Führerscheinausbildung, ein neues und umfassendes Tätigkeitsfeld für Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer der Klasse CE dar.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um die Fahrlehrerlaubnis Klasse CE zu erhalten:
Besitz der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE
Besitz des Führerscheins Klasse CE seit mindestens 2 Jahren. Der 2-jährige Besitz der Fahrerlaubnis CE ist nicht notwendig, wenn Sie mindestens 6 Monate lang hauptberuflich Kraftfahrzeuge der Klasse CE geführt oder sich nach Erwerb der Fahrerlaubnis einer umfassenden Zusatzausbildung
(60 Fahrstunden à 45 Minuten) auf Fahrzeugen der Klasse CE in einer Fahrschule unterzogen haben.
Besuch des "Grundkurses Schwerfahrzeuge" und des Lehrgangs "Spezialwissen CE". Wenn Sie schon die Fahrlehrerlaubnis Klasse DE besitzen, genügt der Besuch des Lehrgangs "Spezialwissen CE"
Bestandene Fahrlehrerprüfungen
Status: Anmeldung möglich
Kursdauer: Mo., 15.12.2025 bis Fr., 30.01.2026
Kosten: 2480,00 €