Was bringt mir der Kursbesuch?

Beim FES-Programmseminar handelt es sich um den programmspezifischen Teil der Seminarleiterausbildung, der erforderlich ist, um den verkehrspädagogischen Teil des Fahreignungsseminars FES nach § 4a StVG für Fahrer/innen mit Punkteeinträgen im Fahreignungsregister (FAER) durchführen zu dürfen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Um eine FES-Seminarerlaubnis erhalten zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Besitz der Fahrlehrerlaubnisse der Klassen BE und A.
  • Innerhalb der letzten 5 Jahre 3 Jahre lang hauptberuflich theoretischen und praktischen Unterricht erteilt haben.
  • Selbst nicht mehr als 2 Punkte im FAER haben.
  • Einen Seminarleitergrundkurs besucht haben bzw. über eine ASF-Seminarerlaubnis verfügen.
  • Das FES-Programmseminar erfolgreich absolvieren.
  • Hospitation einer vollständigen verkehrspädagogischen Teilmaßnahme (2 FES-Sitzungen à 90 Min.).
  • Eine Supervision: eine vollständige verkehrspädagogischen Teilmaßnahme FES durchführen, die durch uns vor Ort begleitet wird. Hierdurch entstehen zusätzliche Kosten je nach Aufwand.

Ihre zuständige Verwaltungsbehörde kann von den oben genannten Voraussetzungen auf Grundlage des § 54 Absatz 1 Nummer 11 FahrlG Ausnahmen gewähren.

Wie läuft der Kurs ab?

Das Seminar dauert 4 Tage (32 Unterrichtseinheiten):

  • Vorstellungen und Erwartungen
  • Inhalte, Methoden und Zielsetzungen des FES-Seminars
  • Rechtliche und organisatorische Fragen zur Durchführung von FES-Seminaren
  • Rechtliche und organisatorische Fragen zum Punktesystem
  • Einführung in den FES-Leitfaden und in Teilnehmerbegleithefte
  • Vorbereitung der ersten Sitzung
  • Übungen zu Sequenzen der ersten Sitzung
  • Vorbereitung der zweiten Sitzung
  • Übungen zu Sequenzen der zweiten Sitzung
  • Pflichten des FES-Seminarleiters, Zusammenarbeit mit Verkehrspsychologen
  • Abschlussrunde, Seminarkritik
Kursangebote / Kursdetails

Aufbaukurs DE

Was bringt mir der Kursbesuch?
Die beabsichtigte Verkehrswende ist stark mit dem Ausbau des öffentliche Personennahverkehrs verbunden. Auch der Fernverkehr wird immer mehr ausgeweitet, z.T. in Konkurrenz zur Bahn. Dies führt zu einem zukunftsträchtigen Markt auf dem Fahrlehrer der Klasse DE ein weites Beschäftigungsfeld finden. Außerdem bieten die Vorgaben des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) ein großes Beschäftigungspotenzial für Fahrlehrer der Klasse DE. Eine Chance, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten!

Als Fahrlehrer der Klasse DE sind Sie berechtigt Fahrschüler/innen für die Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D und DE auszubilden. Damit übernehmen Sie die Verantwortung für die qualifizierte Ausbildung von Fahrpersonal für den ständig wachsenden Bereich der Personenbeförderung. Zusätzlich können Sie als Ausbilder in der beschleunigten Grundqualifikation oder in der Berufskraftfahrerweiterbildung für eine amtlich anerkannte Ausbildungsstätte im Sinne des BKrFQG tätig werden. Die Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern stellt, neben dem Kerngeschäft der Führerscheinausbildung, ein neues und umfassendes Tätigkeitsfeld für Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer der Klasse DE dar.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um die Fahrlehrerlaubnis Klasse DE zu erhalten:

Besitz der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE.
Besitz des Führerscheins Klasse D seit mindestens 2 Jahren. Der 2-jährige Besitz der Fahrerlaubnis D ist nicht notwendig, wenn Sie mindestens 6 Monate lang hauptberuflich Kraftfahrzeuge der Klasse D geführt oder sich nach Erwerb der Fahrerlaubnis einer umfassenden Zusatzausbildung (60 Fahrstunden à 45 Minuten) auf Fahrzeugen der Klasse D in einer Fahrschule unterzogen haben.
Besitz des Führerscheins der Klasse DE bis zur fahrpraktischen Prüfung.
Besuch des "Grundkurses Schwerfahrzeuge" und des Lehrgangs "Spezialwissen DE". Wenn Sie schon die Fahrlehrerlaubnis Klasse CE besitzen, genügt der Besuch des Lehrgangs "Spezialwissen DE".
Bestandene Fahrlehrerprüfungen

Status: Anmeldung möglich

Kursdauer: Mo., 01.02.2027 bis Fr., 26.02.2027

Kosten: 2980,00 €




Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
08:00 bis 16:00 Uhr

Freitags
08:00 bis 15:00 Uhr

Strohgäustraße 5
73765 Neuhausen auf den Fildern

Telefon: 07158 981189 0
Fax: 07158 981 189 20
E-Mail: info(at)vpa.de