Was bringt mir der Kursbesuch?

Beim FES-Programmseminar handelt es sich um den programmspezifischen Teil der Seminarleiterausbildung, der erforderlich ist, um den verkehrspädagogischen Teil des Fahreignungsseminars FES nach § 4a StVG für Fahrer/innen mit Punkteeinträgen im Fahreignungsregister (FAER) durchführen zu dürfen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Um eine FES-Seminarerlaubnis erhalten zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Besitz der Fahrlehrerlaubnisse der Klassen BE und A.
  • Innerhalb der letzten 5 Jahre 3 Jahre lang hauptberuflich theoretischen und praktischen Unterricht erteilt haben.
  • Selbst nicht mehr als 2 Punkte im FAER haben.
  • Einen Seminarleitergrundkurs besucht haben bzw. über eine ASF-Seminarerlaubnis verfügen.
  • Das FES-Programmseminar erfolgreich absolvieren.
  • Hospitation einer vollständigen verkehrspädagogischen Teilmaßnahme (2 FES-Sitzungen à 90 Min.).
  • Eine Supervision: eine vollständige verkehrspädagogischen Teilmaßnahme FES durchführen, die durch uns vor Ort begleitet wird. Hierdurch entstehen zusätzliche Kosten je nach Aufwand.

Ihre zuständige Verwaltungsbehörde kann von den oben genannten Voraussetzungen auf Grundlage des § 54 Absatz 1 Nummer 11 FahrlG Ausnahmen gewähren.

Wie läuft der Kurs ab?

Das Seminar dauert 4 Tage (32 Unterrichtseinheiten):

  • Vorstellungen und Erwartungen
  • Inhalte, Methoden und Zielsetzungen des FES-Seminars
  • Rechtliche und organisatorische Fragen zur Durchführung von FES-Seminaren
  • Rechtliche und organisatorische Fragen zum Punktesystem
  • Einführung in den FES-Leitfaden und in Teilnehmerbegleithefte
  • Vorbereitung der ersten Sitzung
  • Übungen zu Sequenzen der ersten Sitzung
  • Vorbereitung der zweiten Sitzung
  • Übungen zu Sequenzen der zweiten Sitzung
  • Pflichten des FES-Seminarleiters, Zusammenarbeit mit Verkehrspsychologen
  • Abschlussrunde, Seminarkritik
Kursangebote / Kursdetails
Veranstaltung "Aufbaukurs CE" (Nr. 112261) wurde in den Warenkorb gelegt.

Aufbaukurs CE

Was bringt mir der Kursbesuch?
Die Vorgaben des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) und die kontinuierlich auslaufenden Besitzstandsrechte von Klasse 3 Führerscheinen bieten großes Beschäftigungspotenzial für Fahrlehrer der Klasse CE. Eine Chance, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten!

Als Fahrlehrer der Klasse CE sind Sie berechtigt Fahrschüler für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE und T auszubilden. Zusätzlich können Sie als Ausbilder in der beschleunigten Grundqualifikation oder in der Berufskraftfahrerweiterbildung für eine amtlich anerkannte Ausbildungsstätte im Sinne des BKrFQG tätig werden. Die Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern stellt, neben dem Kerngeschäft der Führerscheinausbildung, ein neues und umfassendes Tätigkeitsfeld für Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer der Klasse CE dar.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um die Fahrlehrerlaubnis Klasse CE zu erhalten:

Besitz der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE
Besitz des Führerscheins Klasse CE seit mindestens 2 Jahren. Der 2-jährige Besitz der Fahrerlaubnis CE ist nicht notwendig, wenn Sie mindestens 6 Monate lang hauptberuflich Kraftfahrzeuge der Klasse CE geführt oder sich nach Erwerb der Fahrerlaubnis einer umfassenden Zusatzausbildung
(60 Fahrstunden à 45 Minuten) auf Fahrzeugen der Klasse CE in einer Fahrschule unterzogen haben.
Besuch des "Grundkurses Schwerfahrzeuge" und des Lehrgangs "Spezialwissen CE". Wenn Sie schon die Fahrlehrerlaubnis Klasse DE besitzen, genügt der Besuch des Lehrgangs "Spezialwissen CE"
Bestandene Fahrlehrerprüfungen

Status: Anmeldung möglich

Kursdauer: Mo., 14.12.2026 bis Fr., 29.01.2027

Kosten: 2980,00 €




Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
08:00 bis 16:00 Uhr

Freitags
08:00 bis 15:00 Uhr

Strohgäustraße 5
73765 Neuhausen auf den Fildern

Telefon: 07158 981189 0
Fax: 07158 981 189 20
E-Mail: info(at)vpa.de