Was bringt mir der Kursbesuch?

§ 18 Absatz 1 Nummer 5 in Verbindung mit Absatz 5 FahrlG schreibt vor, dass nur derjenige eine Fahrschulerlaubnis erhalten kann, der an einem Lehrgang von mindestens 70 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten über Fahrschulbetriebswirtschaft erfolgreich teilgenommen hat. Auch für die verantwortliche Leitung eines Fahrschulbetriebs benötigen Sie die Kenntnisse aus dem Lehrgang Fahrschulbetriebswirtschaft.

Es empfiehlt sich diesen Lehrgang frühzeitig besuchen, nicht erst, wenn eine Übernahme oder Neueröffnung Ihrer Fahrschule direkt vor der Tür steht. Der Besuch hilft Ihnen im Vorfeld Fehler zu vermeiden, frühzeitig ihre Rechte, Pflichten und Möglichkeiten kennenzulernen und macht sich so auf jeden Fall bezahlt.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Um eine Fahrschulerlaubnis erteilt zu bekommen oder als Verantwortlicher Leiter eines Fahrschulbetriebes tätig werden zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mindestalter 25 Jahre.
  • Persönliche Zuverlässigkeit, vor allem keine wiederholten groben Verstöße gegen das Fahrlehrerrecht.
  • Mindestens zwei Jahre hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer/in.
  • Klassen der Fahrlehrerlaubnis = mögliche Klassen der Fahrschulerlaubnis.
  • Abgeschlossener Lehrgang der Fahrschulbetriebswirtschaft im Umfang von mindestens 70 UE.
  • Geeigneter Unterrichtsraum, Lehrmittel, Zugriff auf geeignete Ausbildungsfahrzeuge.
  • Keine bisherigen Verstöße gegen die Gewerbeordnung.
  • Erfüllung der bisherigen steuerlichen Pflichten, positive Auskunft der Finanzbehörde.

Welche Inhalte werden im Kurs behandelt?

  • Eröffnung einer Fahrschule
  • Kriterien der Standortwahl
  • Rechtsformen von Fahrschulbetrieben
  • Die behördliche Fahrschulerlaubnis
  • Pflichten des Fahrschulinhabers
  • Vertragsrecht
  • Investition und Finanzierung
  • Management, Marketing, Werbung
  • Wettbewerbsrecht
  • Kundenbetreuung und Wettbewerb
  • Kalkulation und Rechnungswesen
  • Steuerrecht
  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Mitarbeiterführung
  • soziale Absicherung des Fahrschulunternehmers

Wie läuft der Kurs ab?

Der betriebswirtschaftliche Lehrgang umfasst 70 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Er wird im Ganztagesunterricht im Regelfall von 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr durchgeführt. Er umfasst somit einen Zeitraum von zwei Wochen. Der Unterricht findet von Montag bis Freitag statt. Kursende ist jeweils am Donnerstag der 2. Woche.

Kursangebote / Kursdetails

Aufbaukurs CE

Was bringt mir der Kursbesuch?
Die Vorgaben des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) und die kontinuierlich auslaufenden Besitzstandsrechte von Klasse 3 Führerscheinen bieten großes Beschäftigungspotenzial für Fahrlehrer der Klasse CE. Eine Chance, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten!

Als Fahrlehrer der Klasse CE sind Sie berechtigt Fahrschüler für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE und T auszubilden. Zusätzlich können Sie als Ausbilder in der beschleunigten Grundqualifikation oder in der Berufskraftfahrerweiterbildung für eine amtlich anerkannte Ausbildungsstätte im Sinne des BKrFQG tätig werden. Die Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern stellt, neben dem Kerngeschäft der Führerscheinausbildung, ein neues und umfassendes Tätigkeitsfeld für Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer der Klasse CE dar.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um die Fahrlehrerlaubnis Klasse CE zu erhalten:

Besitz der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE
Besitz des Führerscheins Klasse CE seit mindestens 2 Jahren. Der 2-jährige Besitz der Fahrerlaubnis CE ist nicht notwendig, wenn Sie mindestens 6 Monate lang hauptberuflich Kraftfahrzeuge der Klasse CE geführt oder sich nach Erwerb der Fahrerlaubnis einer umfassenden Zusatzausbildung
(60 Fahrstunden à 45 Minuten) auf Fahrzeugen der Klasse CE in einer Fahrschule unterzogen haben.
Besuch des "Grundkurses Schwerfahrzeuge" und des Lehrgangs "Spezialwissen CE". Wenn Sie schon die Fahrlehrerlaubnis Klasse DE besitzen, genügt der Besuch des Lehrgangs "Spezialwissen CE"
Bestandene Fahrlehrerprüfungen

Status: Anmeldung möglich

Kursdauer: Mo., 15.12.2025 bis Fr., 30.01.2026

Kosten: 2480,00 €




Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
08:00 bis 16:00 Uhr

Freitags
08:00 bis 15:00 Uhr

Strohgäustraße 5
73765 Neuhausen auf den Fildern

Telefon: 07158 981189 0
Fax: 07158 981 189 20
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