
Was bringt mir der Kursbesuch?
Die Betreuung von Fahrlehreranwärtern während der Hospitationsphasen in deren Ausbildung und die Ausbildung von Fahrlehreranwärtern mit Anwärterbefugnis im Lehrpraktikum darf nur von entsprechend qualifizierten Ausbildungsfahrlehrerinnen und Ausbildungsfahrlehrern in Ausbildungsfahrschulen durchgeführt werden (§ 16 FahrlG). In unserem 5-tägigen Ausbildungsseminar vermitteln wir Ihnen die dazu notwendigen Kenntnisse. Inhaber einer Fahrschulerlaubnis oder Verantwortliche Leiter von Fahrschulen erwerben mit diesem Lehrgang gleichzeitig die Anerkennung als Leiter von Ausbildungsfahrschulen (§ 35 FahrlG).
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
- Wer in einer Ausbildungsfahrschule Fahrlehreranwärter ausbilden möchte, benötigt eine Ausbildungsfahrlehrerlaubnis. Die Ausbildungsfahrlehrerlaubnis wird auf Antrag erteilt, wenn man seit mindestens 3 Jahren im Besitz der Fahrlehrerlaubnis Klasse BE ist und innerhalb der letzten 2 Jahre erfolgreich an einem 5-tägigen Einweisungsseminar teilgenommen hat. Die Ausbildungsfahrlehrerlaubnis wird entsprechend § 16 Absatz 4 FahrlG schriftlich erteilt.
- Wenn Sie seit 2 Jahren Inhaber einer Fahrschulerlaubnis sind oder 2 Jahre lang als Verantwortlicher Leiter eines Fahrschulbetriebes tätig waren, sind Sie berechtigt eine Ausbildungsfahrschule im Sinne des § 35 FahrlG zu betreiben. Wenn Sie seit 2 Jahren eine Ausbildungsfahrlehrerlaubnis besitzen und dann eine Fahrschulerlaubnis erwerben, dürfen Sie diese neue Fahrschule ebenfalls als Ausbildungsfahrschule im Sinne des § 35 FahrlG betreiben.
- Anerkannte Ausbildungsfahrlehrer unterliegen alle 4 Jahre einer 1-tägigen Fortbildungspflicht nach § 53 Absatz 3 FahrlG.
Wie läuft der Kurs ab?
Seminareröffnung
- Erwartungen der Teilnehmer
- Ziele des Seminars
Rechtliche Rahmenbedingungen
- Voraussetzungen des Ausbildungsfahrlehrers und der Ausbildungsfahrschule
- Pflichten des Ausbildungsfahrlehrers und der Ausbildungsfahrschule
- Voraussetzungen des Fahrlehreranwärters
- der Ausbildungsvertrag
Ausbildungsstand des Fahrlehreranwärters mit Anwärterbefugnis
- Übersicht der Ausbildungsinhalte der Fahrlehrerausbildung
- erhaltene Vorbereitung auf den Fahrschulunterricht in Theorie und Praxis
Der Musterausbildungsplan für das Lehrpraktikum
- Inhalte und Ziele der Ausbildung des Fahrlehreranwärters durch den Ausbildungsfahrlehrer
- zeitlicher Umfang der Ausbildung
- Rechte und Pflichten des Ausbildungsfahrlehrers
- Ablauf, Inhalte und Bewertung der Lehrproben
- die Qualitätskriterien für den theoretischen und praktischen Unterricht
Reflexionstage in der Fahrlehrerausbildungsstätte während des Lehrpraktikums
- Zweck und Inhalt der Aufarbeitung in der Mitte des Lehrpraktikums
- Zweck und Inhalt der Aufarbeitung zum Ende des Lehrpraktikumsmögliche Kooperation zwischen Ausbildungsstätte und Ausbildungsfahrschule
Gesamtdauer der Ausbildung
5 Tage (48 Unterrichtseinheiten)
Aufbaukurs DE
Was bringt mir der Kursbesuch?
Die beabsichtigte Verkehrswende ist stark mit dem Ausbau des öffentliche Personennahverkehrs verbunden. Auch der Fernverkehr wird immer mehr ausgeweitet, z.T. in Konkurrenz zur Bahn. Dies führt zu einem zukunftsträchtigen Markt auf dem Fahrlehrer der Klasse DE ein weites Beschäftigungsfeld finden. Außerdem bieten die Vorgaben des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) ein großes Beschäftigungspotenzial für Fahrlehrer der Klasse DE. Eine Chance, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten!
Als Fahrlehrer der Klasse DE sind Sie berechtigt Fahrschüler/innen für die Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D und DE auszubilden. Damit übernehmen Sie die Verantwortung für die qualifizierte Ausbildung von Fahrpersonal für den ständig wachsenden Bereich der Personenbeförderung. Zusätzlich können Sie als Ausbilder in der beschleunigten Grundqualifikation oder in der Berufskraftfahrerweiterbildung für eine amtlich anerkannte Ausbildungsstätte im Sinne des BKrFQG tätig werden. Die Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern stellt, neben dem Kerngeschäft der Führerscheinausbildung, ein neues und umfassendes Tätigkeitsfeld für Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer der Klasse DE dar.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um die Fahrlehrerlaubnis Klasse DE zu erhalten:
Besitz der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE.
Besitz des Führerscheins Klasse D seit mindestens 2 Jahren. Der 2-jährige Besitz der Fahrerlaubnis D ist nicht notwendig, wenn Sie mindestens 6 Monate lang hauptberuflich Kraftfahrzeuge der Klasse D geführt oder sich nach Erwerb der Fahrerlaubnis einer umfassenden Zusatzausbildung (60 Fahrstunden à 45 Minuten) auf Fahrzeugen der Klasse D in einer Fahrschule unterzogen haben.
Besitz des Führerscheins der Klasse DE bis zur fahrpraktischen Prüfung.
Besuch des "Grundkurses Schwerfahrzeuge" und des Lehrgangs "Spezialwissen DE". Wenn Sie schon die Fahrlehrerlaubnis Klasse CE besitzen, genügt der Besuch des Lehrgangs "Spezialwissen DE".
Bestandene Fahrlehrerprüfungen
Status: Anmeldung möglich
Kursdauer: Mo., 02.02.2026 bis Fr., 27.02.2026
Kosten: 2480,00 €