Was bringt mir der Kursbesuch?

Die Betreuung von Fahrlehreranwärtern während der Hospitationsphasen in deren Ausbildung und die Ausbildung von Fahrlehreranwärtern mit Anwärterbefugnis im Lehrpraktikum darf nur von entsprechend qualifizierten Ausbildungsfahrlehrerinnen und Ausbildungsfahrlehrern in Ausbildungsfahrschulen durchgeführt werden (§ 16 FahrlG). In unserem 5-tägigen Ausbildungsseminar vermitteln wir Ihnen die dazu notwendigen Kenntnisse. Inhaber einer Fahrschulerlaubnis oder Verantwortliche Leiter von Fahrschulen erwerben mit diesem Lehrgang gleichzeitig die Anerkennung als Leiter von Ausbildungsfahrschulen (§ 35 FahrlG).

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

  • Wer in einer Ausbildungsfahrschule Fahrlehreranwärter ausbilden möchte, benötigt eine Ausbildungsfahrlehrerlaubnis. Die Ausbildungsfahrlehrerlaubnis wird auf Antrag erteilt, wenn man seit mindestens 3 Jahren im Besitz der Fahrlehrerlaubnis Klasse BE ist und innerhalb der letzten 2 Jahre erfolgreich an einem 5-tägigen Einweisungsseminar teilgenommen hat. Die Ausbildungsfahrlehrerlaubnis wird entsprechend § 16 Absatz 4 FahrlG schriftlich erteilt.
  • Wenn Sie seit 2 Jahren Inhaber einer Fahrschulerlaubnis sind oder 2 Jahre lang als Verantwortlicher Leiter eines Fahrschulbetriebes tätig waren, sind Sie berechtigt eine Ausbildungsfahrschule im Sinne des § 35 FahrlG zu betreiben. Wenn Sie seit 2 Jahren eine Ausbildungsfahrlehrerlaubnis besitzen und dann eine Fahrschulerlaubnis erwerben, dürfen Sie diese neue Fahrschule ebenfalls als Ausbildungsfahrschule im Sinne des § 35 FahrlG betreiben.
  • Anerkannte Ausbildungsfahrlehrer unterliegen alle 4 Jahre einer 1-tägigen Fortbildungspflicht nach § 53 Absatz 3 FahrlG.

Wie läuft der Kurs ab?

Seminareröffnung 

  •  Erwartungen der Teilnehmer
  •  Ziele des Seminars


Rechtliche Rahmenbedingungen

  •  Voraussetzungen des Ausbildungsfahrlehrers und der Ausbildungsfahrschule
  •  Pflichten des Ausbildungsfahrlehrers und der Ausbildungsfahrschule
  •  Voraussetzungen des Fahrlehreranwärters
  •  der Ausbildungsvertrag


Ausbildungsstand des Fahrlehreranwärters mit Anwärterbefugnis 

  •  Übersicht der Ausbildungsinhalte der Fahrlehrerausbildung
  •  erhaltene Vorbereitung auf den Fahrschulunterricht in Theorie und Praxis
     

Der Musterausbildungsplan für das Lehrpraktikum

  • Inhalte und Ziele der Ausbildung des Fahrlehreranwärters durch den Ausbildungsfahrlehrer
  • zeitlicher Umfang der Ausbildung
  • Rechte und Pflichten des Ausbildungsfahrlehrers
  • Ablauf, Inhalte und Bewertung der Lehrproben
  • die Qualitätskriterien für den theoretischen und praktischen Unterricht 


Reflexionstage in der Fahrlehrerausbildungsstätte während des Lehrpraktikums 

  • Zweck und Inhalt der Aufarbeitung in der Mitte des Lehrpraktikums
  • Zweck und Inhalt der Aufarbeitung zum Ende des Lehrpraktikumsmögliche Kooperation zwischen Ausbildungsstätte und Ausbildungsfahrschule


Gesamtdauer der Ausbildung

5 Tage (48 Unterrichtseinheiten)

 

Kursangebote / Kursdetails

Aufbaukurs CE

Was bringt mir der Kursbesuch?
Die Vorgaben des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) und die kontinuierlich auslaufenden Besitzstandsrechte von Klasse 3 Führerscheinen bieten großes Beschäftigungspotenzial für Fahrlehrer der Klasse CE. Eine Chance, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten!

Als Fahrlehrer der Klasse CE sind Sie berechtigt Fahrschüler für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE und T auszubilden. Zusätzlich können Sie als Ausbilder in der beschleunigten Grundqualifikation oder in der Berufskraftfahrerweiterbildung für eine amtlich anerkannte Ausbildungsstätte im Sinne des BKrFQG tätig werden. Die Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern stellt, neben dem Kerngeschäft der Führerscheinausbildung, ein neues und umfassendes Tätigkeitsfeld für Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer der Klasse CE dar.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um die Fahrlehrerlaubnis Klasse CE zu erhalten:

Besitz der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE
Besitz des Führerscheins Klasse CE seit mindestens 2 Jahren. Der 2-jährige Besitz der Fahrerlaubnis CE ist nicht notwendig, wenn Sie mindestens 6 Monate lang hauptberuflich Kraftfahrzeuge der Klasse CE geführt oder sich nach Erwerb der Fahrerlaubnis einer umfassenden Zusatzausbildung
(60 Fahrstunden à 45 Minuten) auf Fahrzeugen der Klasse CE in einer Fahrschule unterzogen haben.
Besuch des "Grundkurses Schwerfahrzeuge" und des Lehrgangs "Spezialwissen CE". Wenn Sie schon die Fahrlehrerlaubnis Klasse DE besitzen, genügt der Besuch des Lehrgangs "Spezialwissen CE"
Bestandene Fahrlehrerprüfungen

Status: Anmeldung möglich

Kursdauer: Mo., 15.12.2025 bis Fr., 30.01.2026

Kosten: 2480,00 €




Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
08:00 bis 16:00 Uhr

Freitags
08:00 bis 15:00 Uhr

Strohgäustraße 5
73765 Neuhausen auf den Fildern

Telefon: 07158 981189 0
Fax: 07158 981 189 20
E-Mail: info(at)vpa.de