§ 18 Absatz 1 Nummer 5 in Verbindung mit Absatz 5 FahrlG schreibt vor, dass nur derjenige eine Fahrschulerlaubnis erhalten kann, der an einem Lehrgang von mindestens 70 Unterrichtseinheiten à 45' über Fahrschulbetriebswirtschaft erfolgreich teilgenommen hat.
Es empfiehlt sich diesen Lehrgang frühzeitig besuchen, nicht erst wenn eine Übernahme oder Neueröffnung Ihrer Fahrschule direkt vor der Tür steht. Der Besuch hilft Ihnen im Vorfeld Fehler zu vermeiden, frühzeitig ihre Rechte, Pflichten und Möglichkeiten kennen zu lernen und macht sich so auf jeden Fall bezahlt.
Auch als Zweigstellenleiter oder als verantwortlicher Leiter einer Fahrschule profitieren Sie von den Kenntnissen aus dem Lehrgang Fahrschulbetriebswirtschaft.
Der betriebswirtschaftliche Lehrgang umfasst 70 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Er wird im Ganztagesunterricht im Regelfall von 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr durchgeführt. Er umfasst somit einen Zeitraum von zwei Wochen. Der Unterricht findet von Montag bis Freitag statt. Kursende ist jeweils am Donnerstag der 2. Woche.
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