Die Betreuung von Fahrlehreranwärter/innen während der Hospitationsphasen in deren Ausbildung und die Ausbildung von Fahrlehreranwärter/innen mit Anwärterbefugnis während des Lehrpraktikums darf nur von entsprechend qualifizierten Ausbildungsfahrlehrer/innen in Ausbildungsfahrschulen durchgeführt werden. In unserem 5-tägigen Ausbildungsseminar vermitteln wir Ihnen die dazu notwendigen Inhalte.
Nach erfolgreichem Besuch unseres Lehrgangs können Sie, wenn Sie über ausreichend Berufserfahrung verfügen, entsprechend § 16 FahrlG eine Ausbildungsfahrlehrerlaubnis beantragen. Wenn Sie seit 3 Jahren Inhaber einer Fahrschulerlaubnis sind oder als Verantwortlicher Leiter eines Fahrschulbetriebes tätig waren, sind Sie auch berechtigt eine Ausbildungsfahrschule im Sinne des § 35 FahrlG zu leiten.
Wer in einer Ausbildungsfahrschule Fahrlehreranwärter/innen ausbilden möchte, muss innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens drei Jahre lang Fahrschülern, welche die Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse B erwerben wollen, hauptberuflich theoretischen und praktischen Unterricht erteilt haben. Eine Ausbildungsfahrschule leiten darf jeder Ausbildungsfahrlehrer, der eine Fahrschulerlaubnis mindestens der Klasse BE besitzt.
Als anerkannte Ausbildungsfahrlehrer/in unterliegen Sie einer 4-jährigen Fortbildungspflicht nach § 53 Absatz 3 FahrlG.
Seminareröffnung
Rechtliche Rahmenbedingungen
Ausbildungsstand des Fahrlehreranwärters mit Anwärterbefugnis
Der Musterausbildungsplan für das Lehrpratikum
Reflexionstage in der Fahrlehrerausbildungsstätte während des Lehrpraktikums
Gesamtdauer der Ausbildung
5 Tage (48 Unterrichtseinheiten)
825,00 €
Gesamtpreis
Versandkostenfrei in folgende Länder: Deutschland Mehr anzeigen Weniger anzeigen