Nach § 53 Absatz 2 FahrlG müssen Seminarleiterinnen und Seminarleiter FES alle 2 Jahre 1 Tag eine spezielle Fortbildung besuchen. Die Fortbildungspflicht ist bis zum 31.12. des jeweiligen Bezugsjahres zu erfüllen. Wer z.B. im Jahr 2017 einen FES-Fortbildungstag besucht hat, muss bis zum 31.12.2019 wieder einen FES-Fortbildungstag besuchen. Die Teilnahmebescheinigung darüber ist innerhalb von 2 Wochen nach Ablauf der Fortbildungsfrist unaufgefordert der zuständigen Verwaltungsbehörde einzureichen.
Unsere aktuellen FES-Fortbildungstage behandeln folgende Themen:
165,00 €
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