Es erwarten Sie 3 Tage Fortbildung in landschaftlich reizvoller Umgebung, in modernen Seminarräumen
und mit zusätzlichen Freizeitangeboten.
Was bringt mir der Kursbesuch?
kompetente Informationen zum neuen Fahrlehrerrecht
aktuelle Informationen zur Umsetzung der pädagogisch erweiterten Überwachung
Anregungen zur Unterrichtsgestaltung in Theorie und Praxis
ein spezieller Thementag „Schwerfahrzeugausbildung und EU-BKF“
viele Angebote und Gelegenheiten zum Erfahrungsaustausch
Bei vollständigem Besuch der Fortbildungstage sind wir berechtigt, Ihnen neben einer Bescheinigung über die Absolvierung Ihrer Pflichtfortbildung nach § 53 Absatz 1 FahrlG, auch eine
Bescheinigung gemäß § 8 BKrFQV auszustellen. Sie erfüllen damit Ihre Fortbildungspflicht als Lehrkraft in der Berufskraftfahreraus- und -weiterbildung.
Am 20.09. führen wir ergänzend noch 1 Tag Seminarleiterfortbildung ASF nach § 53 Absatz 2 FahrlG durch. Nutzen Sie die günstige Gelegenheit und melden Sie sich
dafür bitte hier an.
Am 21.09. bieten wir außerdem noch 1 Tag Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer/innen nach § 53 Absatz 3 FahrlG an. Bei Interesse melden Sie
sich bitte hier
an.