Was bringt mir der Kursbesuch?
Unsere aktuellen FES-Fortbildungstage behandeln folgende Themen:
- Erfahrungsaustausch zur Organisation und Durchführung von FES-Seminaren
- Abfrage von Themenwünschen zu Methoden und Inhalten des FES-Seminars
- Anregungen zur spezifischen Gesprächsführung in FES-Seminaren
- Überblick über mögliche Programmstrukturen FES
- Statistische Auswertung der Regelverstöße im Straßenverkehr
- Informationen zum verkehrspsychologischen Teil des FES-Seminars
FES lebt weiter!
Der § 65 Absatz 4 StVG legte das Ablaufdatum 30.04.2020 für die Gewährung von Punkterabatt nach Besuch eines FES-Seminars fest. Aufgrund eines Änderungsantrags des Bundestages wurde dieser Absatz Anfang Dezember 2019 gestrichen. Der Rabatt in Höhe von 1 Punkt auf Eintragungen im FAER wird also weiterhin und unbefristet gewährt. Damit hat das Fahreignungsseminar (FES) eine Überlebenschance bekommen.
Wann muss ich eine Fortbildung besuchen?
Nach § 53 Absatz 2 FahrlG müssen Seminarleiterinnen und Seminarleiter des Verkehrspädagogischen Teils des Fahreignungsseminars (FES) 2 Jahre 1 Tag eine spezifische Fortbildung besuchen. Die Fortbildungspflicht ist bis zum 31.12. des jeweiligen Bezugsjahres zu erfüllen.
Wer z.B. im Jahr 2019 einen FES-Fortbildungstag besucht hat, muss bis zum 31.12.2021 wieder einen FES-Fortbildungstag besuchen. Die Teilnahmebescheinigung darüber ist innerhalb von 2 Wochen nach Ablauf der Fortbildungsfrist unaufgefordert der zuständigen Verwaltungsbehörde einzureichen.
Seminarleiter-Fortbildung FES
Status: Anmeldung möglich
Beginn: Mi., 26.02.2025, 08:30 - 16:00 Uhr
Kosten: 249,00 €