Was bringt mir der Kursbesuch?

Unsere aktuellen FES-Fortbildungstage behandeln folgende Themen:

  • Erfahrungsaustausch zur Organisation und Durchführung von FES-Seminaren
  • Abfrage von Themenwünschen zu Methoden und Inhalten des FES-Seminars
  • Anregungen zur spezifischen Gesprächsführung in FES-Seminaren
  • Überblick über mögliche Programmstrukturen FES
  • Statistische Auswertung der Regelverstöße im Straßenverkehr
  • Informationen zum verkehrspsychologischen Teil des FES-Seminars

FES lebt weiter!

Der § 65 Absatz 4 StVG legte das Ablaufdatum 30.04.2020 für die Gewährung von Punkterabatt nach Besuch eines FES-Seminars fest. Aufgrund eines Änderungsantrags des Bundestages wurde dieser Absatz Anfang Dezember 2019 gestrichen. Der Rabatt in Höhe von 1 Punkt auf Eintragungen im FAER wird also weiterhin und unbefristet gewährt. Damit hat das Fahreignungsseminar (FES) eine Überlebenschance bekommen.

Wann muss ich eine Fortbildung besuchen?

Nach § 53 Absatz 2 FahrlG müssen Seminarleiterinnen und Seminarleiter des Verkehrspädagogischen Teils des Fahreignungsseminars (FES) 2 Jahre 1 Tag eine spezifische Fortbildung besuchen. Die Fortbildungspflicht ist bis zum 31.12. des jeweiligen Bezugsjahres zu erfüllen.

Wer z.B. im Jahr 2019 einen FES-Fortbildungstag besucht hat, muss bis zum 31.12.2021 wieder einen FES-Fortbildungstag besuchen. Die Teilnahmebescheinigung darüber ist innerhalb von 2 Wochen nach Ablauf der Fortbildungsfrist unaufgefordert der zuständigen Verwaltungsbehörde einzureichen.

Kursangebote / Kursdetails

Seminarleiter-Fortbildung FES

Status: Anmeldung möglich

Beginn: Mi., 26.02.2025, 08:30 - 16:00 Uhr

Kosten: 249,00 €




Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
08:00 bis 16:00 Uhr

Freitags
08:00 bis 15:00 Uhr

Strohgäustraße 5
73765 Neuhausen auf den Fildern

Telefon: 07158 981189 0
Fax: 07158 981 189 20
E-Mail: info(at)vpa.de