Nach § 53 Absatz 3 FahrlG müssen Ausbildungsfahrlehrerinnen und Ausbildungsfahrlehrer alle 4 Jahre 1 Tag eine spezifische Fortbildung besuchen. Die Pflicht war erstmalig bis zum 31.12.2019 von allen zu erfüllen, die schon Ausbildungsfahrlehrer sind. Anschließend ist die Fortbildung alle 4 Jahre zu wiederholen, unabhängig davon, ob eine weitere Ausbildungstätigkeit angestrebt wird oder nicht. Falls Sie nach dem 01.01.2018 die Ausbildungsfahrlehrerlaubnis erteilt bekommen haben, gilt das Datum der Erteilung als Bezugsdatum für die Fortbildungspflicht. Wer z.B. im Jahr 2018 Ausbildungsfahrlehrer wurde, muss bis zum 31.12.2022 einen Fortbildungstag absolviert haben.

Was bringt mir der Kursbesuch?

Die Fortbildungstage informieren zu folgenden Fragen:

  • Welche Rolle spielt die Ausbildungsfahrschule in der Fahrlehrerausbildung?
  • Wie kann der Ausbildungsfahrlehrer seine Aufgaben erfüllen?
  • Wie sollte das Lehrpraktikum strukturiert sein?
  • Wie sieht ein konkreter Ausbildungsplan aus?
  • Welche Vorgaben sind einzuhalten?
  • Wie gestaltet sich das Ausbildungsverhältnis arbeitsrechtlich?
  • Wie gestalten sich die Lehrproben?
Kursangebote / Kursdetails

Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer

Status: Plätze frei

Beginn: Mi., 23.04.2025, 08:30 - 16:00 Uhr

Kosten: 249,00 €




Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
08:00 bis 16:00 Uhr

Freitags
08:00 bis 15:00 Uhr

Strohgäustraße 5
73765 Neuhausen auf den Fildern

Telefon: 07158 981189 0
Fax: 07158 981 189 20
E-Mail: info(at)vpa.de