Der § 65 Absatz 4 StVG legte das Ablaufdatum 30.04.2020 für die Gewährung von Punkterabatt nach Besuch eines FES-Seminars fest. Aufgrund eines Änderungsantrags des Bundestages wurde dieser Absatz Anfang Dezember 2019 gestrichen. Der Rabatt in Höhe von 1 Punkt auf Eintragungen im FAER wird also weiterhin und unbefristet gewährt. Damit hat das Fahreignungsseminar (FES) eine Überlebenschance bekommen.
Nach § 53 Absatz 2 FahrlG müssen Seminarleiterinnen und Seminarleiter des Verkehrspädagogischen Teils des Fahreignungsseminars (FES) 2 Jahre 1 Tag eine spezifische Fortbildung besuchen. Die Fortbildungspflicht ist bis zum 31.12. des jeweiligen Bezugsjahres zu erfüllen. Wer z.B. im Jahr 2019 einen FES-Fortbildungstag besucht hat, muss bis zum 31.12.2021 wieder einen FES-Fortbildungstag besuchen. Die Teilnahmebescheinigung darüber ist innerhalb von 2 Wochen nach Ablauf der Fortbildungsfrist unaufgefordert der zuständigen Verwaltungsbehörde einzureichen.
Unsere aktuellen FES-Fortbildungstage behandeln folgende Themen:
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