Nach § 53 Absatz 2 FahrlG müssen Seminarleiterinnen und Seminarleiter des Aufbauseminars im Rahmen des Führerscheins auf Probe (ASF) alle 2 Jahre 1 Tag eine spezifische Fortbildung besuchen. Die Fortbildungspflicht ist bis zum 31.12. des jeweiligen Bezugsjahres zu erfüllen. Wer z.B. im Jahr 2019 einen ASF-Fortbildungstag besucht hat, muss bis zum 31.12.2021 wieder einen ASF-Fortbildungstag besuchen. Die Teilnahmebescheinigung darüber ist innerhalb von 2 Wochen nach Ablauf der Fortbildungsfrist unaufgefordert der zuständigen Verwaltungsbehörde einzureichen.
Unsere aktuellen ASF-Fortbildungstage behandeln folgende Themen:
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