Die Vorgaben des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) und die kontinuierlich auslaufenden Besitzstandsrechte von Klasse 3 Führerscheinen bieten großes Beschäftigungspotenzial für Fahrlehrer der Klasse CE. Eine Chance, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten!
Als Fahrlehrer der Klasse CE sind Sie berechtigt Fahrschüler für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE und T auszubilden. Zusätzlich können Sie als Ausbilder in der beschleunigten Grundqualifikation oder in der Berufskraftfahrerweiterbildung für eine amtlich anerkannte Ausbildungsstätte im Sinne des BKrFQG tätig werden. Die Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern stellt, neben dem Kerngeschäft der Führerscheinausbildung, ein neues und umfassendes Tätigkeitsfeld für Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer der Klasse CE dar.
Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um die Fahrlehrerlaubnis Klasse CE zu erhalten:
Die Ausbildung für die Fahrlehrerlaubnis Klasse CE dauert zwei Monate und besteht aus einem "Grundkurs Schwerfahrzeuge" (1 Monat) und einem speziellen "CE-Kurs" (1 Monat). Sollten Sie bereits die Fahrlehrerlaubnis Klasse DE besitzen oder gleichzeitig anstreben, verkürzt sich die Dauer der Fahrlehrerausbildung um einen Monat, da der Basiskurs "Schwerfahrzeuge" nur einmal besucht werden muss und deshalb angerechnet wird.
Die Prüfung für die Fahrlehrerlaubnis Klasse CE besteht aus 3 Teilen:
2.380,00 €
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