§ 18 Absatz 1 Nummer 5 in Verbindung mit Absatz 5 FahrlG schreibt vor, dass nur derjenige eine Fahrschulerlaubnis erhalten kann, der an einem Lehrgang von mindestens 70 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten über Fahrschulbetriebswirtschaft erfolgreich teilgenommen hat. Auch für die verantwortliche Leitung eines Fahrschulbetriebs benötigen Sie die Kenntnisse aus dem Lehrgang Fahrschulbetriebswirtschaft.
Es empfiehlt sich diesen Lehrgang frühzeitig besuchen, nicht erst, wenn eine Übernahme oder Neueröffnung Ihrer Fahrschule direkt vor der Tür steht. Der Besuch hilft Ihnen im Vorfeld Fehler zu vermeiden, frühzeitig ihre Rechte, Pflichten und Möglichkeiten kennenzulernen und macht sich so auf jeden Fall bezahlt.