Teilnahmebedingungen
Die Teilnahmebedingungen stehen auch als PDF-Datei zur Verfügung.
Allgemeine Teilnahmebedingungen
1. Die Teilnahme an der von der VPA GmbH, nachstehend kurz VPA genannt, angebotenen Veranstaltung erfolgt zu den folgenden Bedingungen.
2. Der Teilnehmer ist an die umseitige Anmeldung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gebunden (§§ 145, 147 BGB).
Der Teilnahmevertrag kommt durch die schriftliche Teilnahmebestätigung durch die VPA zustande.
Der Teilnehmer kann verlangen, dass statt seiner bzw. dem in der Anmeldung angegebenen Teilnehmer ein Dritter an der Veranstaltung teilnimmt, es sei denn, der vom Teilnehmer benannte Dritte erfüllt nicht die aufgeführten Teilnahmebedingungen.
Benennt der Teilnehmer einen Dritten, so kann die VPA von dem Teilnehmer die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten verlangen.
Der bestätigte Termin ist verbindlich. Soweit die VPA auf schriftliche Anfrage des Teilnehmers bei Vorliegen zwingender Verhinderungsgründe eine Umbuchung auf einen anderen verfügbaren Termin vornimmt, fällt bei der Veranstaltung eine Umbuchungsgebühr von 10 % des Teilnahmepreises an.
3. Zur Teilnahme berechtigt sind nur solche Personen,
- die zur Zeit der Veranstaltung im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind, wobei sich der Teilnehmer verpflichtet, Einsicht in seine Fahrerlaubnis zu gewähren.
- für die der Teilnahmepreis mindestens 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung an die VPA entrichtet wurde.
4. Die Leistung der VPA umfasst die Durchführung der Veranstaltung in Theorie und Praxis, je nach Trainingsart entweder auf von der VPA oder von den Teilnehmern gestellten Fahrzeugen sowie kursabhängig die Verpflegung und Unterbringung der Teilnehmer.
Stellt der Teilnehmer das Fahrzeug für den Kurs selbst, so hat er die alleinige Verantwortung dafür zu tragen, dass sich das Fahrzeug in einwandfreiem technischen Zustand befindet und allen gesetzlichen Anforderungen (Z. B. STVZO) entspricht.
Die VPA behält sich vor, den technischen Zustand des Fahrzeugs zu überprüfen.
Von den Teilnehmern genutzte eigene Fahrzeuge werden von der VPA für die Zwecke der Veranstaltung nicht zusätzlich versichert.
5. Der Teilnehmer nimmt grundsätzlich auf eigenes Risiko an der Veranstaltung teil. Für einen Schaden des Teilnehmers haftet die VPA sowie deren gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur, soweit der Schaden durch die VPA, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Teilnehmers.
6. Nimmt der Teilnehmer mit einem von ihm selbst gestellten Fahrzeug am VPA Fahrer-Training teil, so stellt er die VPA sowie die unter Ziffer 7 genannten weiteren Personen von allen Ansprüchen aus der Beschädigung des Fahrzeugs frei, die eine berechtigte Person (Eigentümer, Halter etc.) geltend macht, es sei denn, der Schaden wurde von der VPA oder den unter Ziffer 7 genannten weiteren Personen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
7. VPA weist ausdrücklich darauf hin, dass der Teilnehmer sich im Rahmen der Veranstaltung äußerst diszipliniert zu verhalten hat. Während der Dauer der gesamten Veranstaltung sind die Beauftragten der VPA dem Teilnehmer gegenüber weisungsbefugt. Aus Sicherheitsgründen besteht während des Trainings für alle Teilnehmer, auch bei den Fahrtabschnitten im öffentlichen Straßenverkehr, Überholverbot. Ausnahmen werden durch ausdrückliche Weisungen des verantwortlichen Instruktors der VPA geregelt. Bei groben Verstößen gegen diese Regelungen ist die VPA berechtigt, den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Die im Voraus empfangene Vergütung wird nur insoweit zurück gewährt, als sie die Aufwendungen, die dem Veranstalter durch seine Bemühungen für den Teilnehmer entstanden sind, übersteigt.Der Teilnehmer ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Teilnehmer zurück, so werden statt des Teilnahmepreises folgende Stornogebühren berechnet:
- mit Buchung: 10 % des Teilnahmepreises
- bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 20 % des Teilnahmepreises
- bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 40 % des Teilnahmepreises
- bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 60 % des Teilnahmepreises
- bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 85 % des Teilnahmepreises
- ab 6 Tagen oder bei unangekündigtem Nichterscheinen: 100 % des Teilnahmepreises
Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der VPA kein Schaden entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger als die berechnete Stornogebühr ist.
Die oben genannten Fristen beziehen sich auf den Eingang der Rücktrittsmeldung bei der VPA. VPA ist berechtigt, die Stornogebühr gegen bereits entrichtete Teilnahmepreise aufzurechnen. Im Übrigen werden bereits entrichtete Teilnahmepreise an den Teilnehmer zurück erstattet.
Die Rücktrittserklärung ist formfrei, es wird jedoch seitens der VPA, aus Gründen der Dokumentation, empfohlen den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Wir empfehlen den Abschluss einer Rücktrittsversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei einem Versicherungsunternehmen.
9. VPA behält sich das Recht vor, die Veranstaltung aus wichtigen Gründen, z. B. wegen zu geringer Teilnehmerzahl bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu verschieben oder ganz abzusagen. In einem derartigen Fall wird der Teilnahmepreis zurück erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen.
10. Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Kirchheim. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit oder aus dem Teilnahmevertrag ergeben, unterstehen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.


