Drucken E-Mail Seminarleiterfortbildungsseminar (nach § 33a Abs. 2 FahrlG)

 

Voraussetzungen

Fahrlehrer, die im Besitz der Seminarerlaubnis für Aufbauseminare ASF (§ 2a StVG) und/oder für Aufbauseminare ASP (§ 4 StVG) gemäß § 31 Abs. 1 FahrlG sind, müssen innerhalb von 2 Jahren nach Erteilung einer Seminarerlaubnis erstmalig an einer Fortbildungsveranstaltung teilnehmen. Im Folgenden müssen sie dann alle 4 Jahre weitere Fortbildungsseminare besuchen, die 3 Tage (nur ASF oder nur ASP) bzw. 4 Tage (ASF und ASP) umfassen.

Organisation

Das Fortbildungsseminar umfasst 2 Tage lang eine allgemeine Fortbildung in Seminarführung und -gestaltung für beide Programme (ASF und ASP). Ergänzt wird dieser allgemeine Teil durch jeweils 1 Tag programmspezifische Fortbildung für ASF und ASP.

Die Unterrichtszeiten sind jeweils von 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr. Jeder Tag umfasst dabei 8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Eine Beurlaubung innerhalb der Seminarzeit seitens der Seminarleitung ist nicht möglich, da Fehlzeiten rechtlich nicht gestattet sind.

Lehrkräfte

Die Kurse werden ausschließlich von Fahrlehrern und Pädagogen geleitet, die selbst langjährige Erfahrungen mit der Durchführung von Aufbauseminaren haben. In der Regel sind Ihnen Ihre Seminarleiter bereits aus den Einweisungsseminaren bekannt. Zusätzliche fortgesetzte Schulung unserer Seminarleiter und deren Erfahrungen aus den Praxisberatungen garantieren Ihnen eine hohe Qualität der angebotenen Veranstaltungen.

Inhalte

Der Seminarverlauf orientiert sich stark an den Erfahrungen und inhaltlichen Wünschen der Seminarteilnehmer. Neben bestimmten Pflichtinhalten bleibt so genügend Raum und Zeit für die Bearbeitung der in der alltäglichen Praxis aufgetretenen Fragen.

Termine und Gebühren

Termine und Gebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebühren- und Terminübersicht.