Drucken E-Mail Seminarleiterausbildung (nach § 31 FahrlG)

Ziele des Lehrgangs

Vorbereitung auf die Leitung von Seminaren im Rahmen des Führerscheins auf Probe (ASF) und des Punktesystems (ASP).

Voraussetzungen

Fahrlehrer, die Aufbauseminare im Rahmen des Führerscheins auf Probe (nach § 2a StVG) und/oder Aufbauseminare im Rahmen des Punktesystems (nach § 4 StVG) durchführen wollen, benötigen gemäß § 31 Abs. 1 FahrlG eine Seminarerlaubnis. Diese kann durch die Verwaltungsbehörde erteilt werden, wenn

  • der Fahrlehrer die Fahrlehrerlaubnisklassen A und BE besitzt,
  • er innerhalb der letzten 5 Jahre 3 Jahre lang Fahrschüler der Klassen A und BE hauptberuflich in Theorie und Praxis ausgebildet hat,
  • er innerhalb der letzten 2 Jahre mit Erfolg an einem Einweisungslehrgang teilgenommen hat.

Auch der Inhaber einer Fahrschule benötigt die Seminarerlaubnis, wenn angestellte Fahrlehrer in seinem Auftrag Aufbauseminare durchführen sollen.

Organisation

Der Einweisungslehrgang umfasst 3 Bausteine:

  • einen Grundkurs über Seminarleitung und Moderation allgemein
  • einen Aufbaukurs für Aufbauseminare für „Führerschein auf Probe“-Besitzer (ASF)
  • einen Aufbaukurs für Aufbauseminare für „Punktesünder“ (ASP)

Jeder Baustein umfasst 4 Seminartage à 8 Unterrichtsstunden und muss vollständig und aktiv besucht werden. Eine Befreiung oder Beurlaubung während der Kurse ist nicht möglich. Die Kurse beginnen am 1. Tag jeweils um 09.00 Uhr und enden am 4. Tag um 16.00 Uhr.

Zunächst muss der Grundkurs absolviert werden. Dann können wahlweise einer oder alle beide Aufbaukurse besucht werden. Bitte beachten Sie dabei den 2-Jahreszeitraum. Für die Erweiterung einer schon bestehenden Seminarerlaubnis (bzw. Nachschulungserlaubnis) genügt allerdings der Besuch des noch fehlenden Aufbaukurses, unabhängig vom Zeitpunkt des Erwerbs der Ersterlaubnis.

Lehrkräfte

Die Kurse werden ausschließlich von Fahrlehrern und Pädagogen geleitet, die selbst langjährige Erfahrungen mit der Durchführung von Aufbauseminaren haben und vom DVR als Referenten qualifiziert sind. Die zusätzliche fortgesetzte Schulung unserer Seminarleiter und deren Erfahrungen aus den Praxisberatungen garantieren Ihnen eine hohe Qualität der angebotenen Veranstaltungen.

Inhalte

Im Grundkurs werden grundlegende Fähigkeiten der gesprächsorientierten Unterrichts- und Seminargestaltung erarbeitet und geübt. Ausgangsbasis dafür bildet die bisherige Unterrichtspraxis der Teilnehmer. An Beispielen aus dem alltäglichen Theorieunterricht soll das moderierte Gruppengespräch als Unterrichtsmethode eingeübt werden. Unsere Grundkurse sind deshalb auch für Kolleginnen und Kollegen geeignet und zugelassen, die selbst keine Seminarerlaubnis anstreben, aber ihre unterrichtsmethodischen Fähigkeiten optimieren wollen.

Die Aufbaukurse vermitteln darauf aufbauend die notwendigen Programmkenntnisse und führen zur eigentlichen Seminarerlaubnis. Die Kurse umfassen alle rechtlichen und pädagogischen Inhalte, die zur Durchführung der Aufbauseminare nötig sind. Die Kursgestaltung ist weitgehend teilnehmerorientiert und gibt vielfältige Möglichkeiten zu eigenen Moderationsübungen und aktiven Verlaufsgestaltung.

Eine Prüfung findet nicht statt.

Termine und Gebühren

Termine und Gebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebühren- und Terminübersicht.