Fahrschulbetriebswirtschaft ”BWL für Fahrschulerlaubnis”
Ziele des Seminars
Wer eine Fahrschulerlaubnis beantragt, muss nach § 11 Abs. 1 Nr. 5 FahrlG einen mindestens 70 Stunden dauernden Lehrgang in Fahrschulbetriebswirtschaft nachweisen. Mit der Absolvierung des Seminars wird diese Voraussetzung erfüllt.
Voraussetzungen
Fahrlehrer Klasse BE mit hauptberuflicher Praxis. Zur Erteilung der Fahrschulerlaubnis sind mindestens 2 Jahre hauptberufliche Tätigkeit vorgeschrieben. Das Seminar selbst kann jedoch früher besucht werden.
Organisation
Das Seminar umfasst entsprechend § 11 Abs. 1 Nr. 5 FahrlG mindestens 70 Unterrichtsstunden und findet in unseren Räumen in Kirchheim/Teck statt.
Termine und Gebühren
Termine und Gebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebühren- und Terminübersicht.


