Ausbildungsfahrlehrer
Ziele des Lehrgangs
Bestandteil der Fahrlehrerausbildung Klasse BE ist nach bestandener Praxis- und Fachkundeprüfung eine 4 ½ monatige Ausbildung in einer Ausbildungsfahrschule. Der Ausbildungsfahrlehrer und der Leiter der Ausbildungsfahrschule benötigen hierzu einen 3-tägigen Einweisungslehrgang nach § 9b und § 21a FahrlG. Das Seminar schafft diese Voraussetzungen.
Voraussetzungen
Für den Besuch des Seminars gelten keine besonderen Voraussetzungen. Allerdings benötigt man zur Anerkennung als Ausbildungsfahrlehrer 3 Jahre hauptberufliche Praxis als Fahrlehrer Klasse BE. Der Fahrschulinhaber muss zusätzlich zur Unterrichtspraxis bereits 3 Jahre die Fahrschulerlaubnis besitzen.
Organisation
Das Seminar dauert 3 Tage. Die Unterrichtszeiten sind von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr.
Lehrkräfte
Das Seminar wird von Pädagogen, Fahrlehrern und Betriebswirten durchgeführt.
Inhalte
- 1. Tag
Rechtliche Rahmenbedingungen
Ausbildungsplan für den Auszubildenden
Berichtsheft - 2. Tag
Die Fahrlehrerausbildung und -prüfung
(Ziele, Inhalte, Methoden)
Umsetzung des Ausbildungsplans in der Fahrschule
Der Umgang mit dem Auszubildenden - 3. Tag
Ausbildungsvertrag und -vergütung
Kooperation mit der Ausbildungsstätte
Abschluss
Der Teilnehmer erhält nach erfolgreichem Abschluss eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Verwaltungsbehörde als Nachweis gemäß § 17 Nr. 10 FahrlG.
Termine und Gebühren
Termine und Gebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebühren- und Terminübersicht.


