Drucken E-Mail Ausbildungsfahrlehrer

Ziele des Lehrgangs

Bestandteil der Fahrlehrerausbildung Klasse BE ist nach bestandener Praxis- und Fachkundeprüfung eine 4 ½ monatige Ausbildung in einer Ausbildungsfahrschule. Der Ausbildungsfahrlehrer und der Leiter der Ausbildungsfahrschule benötigen hierzu einen 3-tägigen Einweisungslehrgang nach § 9b und § 21a FahrlG. Das Seminar schafft diese Voraussetzungen.

Voraussetzungen

Für den Besuch des Seminars gelten keine besonderen Voraussetzungen. Allerdings benötigt man zur Anerkennung als Ausbildungsfahrlehrer 3 Jahre hauptberufliche Praxis als Fahrlehrer Klasse BE. Der Fahrschulinhaber muss zusätzlich zur Unterrichtspraxis bereits 3 Jahre die Fahrschulerlaubnis besitzen.

Organisation

Das Seminar dauert 3 Tage. Die Unterrichtszeiten sind von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr.

Lehrkräfte

Das Seminar wird von Pädagogen, Fahrlehrern und Betriebswirten durchgeführt.

Inhalte

  • 1. Tag
    Rechtliche Rahmenbedingungen
    Ausbildungsplan für den Auszubildenden
    Berichtsheft
  • 2. Tag
    Die Fahrlehrerausbildung und -prüfung
    (Ziele, Inhalte, Methoden)
    Umsetzung des Ausbildungsplans in der Fahrschule
    Der Umgang mit dem Auszubildenden
  • 3. Tag
    Ausbildungsvertrag und -vergütung
    Kooperation mit der Ausbildungsstätte

Abschluss

Der Teilnehmer erhält nach erfolgreichem Abschluss eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Verwaltungsbehörde als Nachweis gemäß § 17 Nr. 10 FahrlG.

Termine und Gebühren

Termine und Gebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebühren- und Terminübersicht.