Drucken E-Mail Fahrlehrerakademie nach §33a, Abs. 1 FahrlG

Was heißt "Fahrlehrerakademie"?

Unsere Fahrlehrerweiterbildung nach § 33a, Abs. 1 FahrlG wird als Fahrlehrerakademie angeboten. Dies bedeutet für jeden Teilnehmer, dass er an keinem vorgegebenen Programm teilnimmt, sondern aus verschiedenen Themen frei auswählt, was für ihn persönlich am wertvollsten und interessantesten ist. So kann sich jeder Teilnehmer seinen individuellen Vorlesungs- und Seminarplan erstellen.

Uund so könnte Ihr Programm am 1. Akademietag aussehen:

Seminarplan

Organisation

Die Akademie dauert gemäß § 33a Abs. 1 FahrlG 3 Tage und umfasst mindestens 24 Unterrichtsstunden. Sie erstreckt sich von Donnerstag bis Samstag.

Die Veranstaltung beginnt jeweils am Donnerstag um 8.00 Uhr mit der Ausgabe der Studienkarte und ab 8.30 Uhr mit dem Unterricht. Das tägliche Programm läuft von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr. Die Akademie endet am Samstag gegen 16.30 Uhr mit der Ausgabe der Bescheinigungen und Urkunden.

Was muss der Teilnehmer tun?

Nach der Anmeldung erhält der Teilnehmer ca. 3 Wochen vor Beginn der Akademie das Vorlesungsverzeichnis und seine Studienkarte. Anhand des Verzeichnisses, in dem die verschiedenen Themenangebote beschrieben sind, wählt er dann die Veranstaltungen aus, die er besuchen will und kennzeichnet diese in seiner Studienkarte. Dabei ist zu beachten, dass die Themen Recht, Technik, Gefahrenlehre und Pädagogik jeweils mindestens einmal belegt werden müssen.

Die ausgefüllte Studienkarte sendet der Teilnehmer unverzüglich wieder an uns zurück. Die Verwaltung registriert die Studienkarte und ordnet seine ausgewählten Themen den Veranstaltungen zu. Da aufgrund behördlicher Auflagen die Teilnehmerzahl pro Vorlesung auf 36 Personen beschränkt ist, erfolgt die Buchung streng nach dem Eingang der Studienkarte. Der Teilnehmer kann dies an der eingetragenen Zahl in der Studienkarte ersehen. Die Studienkarte erhält er dann zu Beginn der Akademie wieder zurück.

Inhalte

Die Inhalte werden jährlich bzw. halbjährlich neu festgelegt. Dies gewährleistet ein hochaktuelles und interessantes Angebot. Somit können Sie jedes Jahr aus einem neuen Programm die persönlichen "Highlights" auswählen.

Einige Beispiele aus dem Programm 2003 (Änderungen vorbehalten):

Recht:

  • Neue Entscheidungen aus dem Straßenverkehrsrecht
  • Fahrbahnbenutzung in der StVO
  • Der Verkehrsunfall aus rechtlicher Sicht
  • Änderungen bei der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Neuerungen in StVO und StVZO

Pädagogik/Psychologie:

  • 2. Ausbildungsphase
  • Unterrichtsvorschläge über verschiedene Lektionen
  • Die Ausbildungsfahrschule
  • Kundenorientierte Gesprächsführung

Technik:

  • Fahrphysik PKW
  • Anhängerbetrieb PKW
  • ESP
  • Allgmeine Neuerungen in der Kfz-Technik

Kaufmännische Themen:

  • Kooperation mit anderen Fahrschulen
  • Kalkulation Personal- und Fahrzeugkosten

Praxis und Gefahrenlehre:

  • Rollende Bomben: Kleinlaster
  • Probleme der Wahrnehmung beim Autofahren
  • Perfektionstraining PKW
  • Fahren PKW mit Anhänger
  • Umweltbewusstes Autofahren
  • Fahren mit LKW und Bus

u. v. m.

Termine und Gebühren

Alle Termine und Gebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebühren- und Terminübersicht.