Allgemeine Weiterbildung
Sie suchen nach einer sinnvollen Gestaltung Ihrer Pflichtfortbildung nach § 33a Abs. 1 FahrlG?
Wir bieten Ihnen:
- die Möglichkeit, Ihr Fortbildungsprogramm selbst auszuwählen
- Gelegenheit, eine Fortbildung mit unterhaltsamen Themen zusammenzustellen
- die Möglichkeit, sich mit vielen Kolleginnen und Kollegen austauschen zu können
- eine gut organisierte, erlebnisreiche Fortbildung nicht nur im Lehrsaal
- 3 Tage, in denen nicht nur über Fahrschule geredet werden soll
- ein Angebot mit möglichst großer Themenvielfalt, die Ihren Interessen entspricht
Allgemeine Weiterbildungen
- Fahrlehrerakademien § 33a Abs. 1 FahrlG
- Motorradtouren § 33a Abs. 1 FahrlG


