Drucken E-Mail Voraussetzungen für die Fahrlehrerlaubnis

Voraussetzungen nach § 2 FahrlG

           
    Mindestens 22 Jahre    
  geistig, körperlich und fachlich geeignet
(amtsärztl. Zeugnis oder MPU)
Hauptschulabschluss, abgeschlossene Berufsausbildung(1)
(in einem anerkannten Lehrberuf)
 
Fahrerlaubnis
Motorrad (A), PKW (BE), LKW (CE)

Fahrpraxis(2)
(in der beantragten Klasse)
Ausbildung(3)
(Vollzeit-Lehrgang in Fahrlehrer-ausbildungsstätte)

Bei Klasse BE auch Praktikum
Prüfungen
(Praxis, Fachkunde)

Bei Klasse BE auch Lehrproben in Theorie und Praxis

Anmerkungen

Die angegebenen Voraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der Prüfung erfüllt sein.
Ausnahmen sind möglich. Ein persönliches Beratungsgespräch ist in jedem Fall sinnvoll.

(1) Fachhochschulreife (Abitur oder ähnlicher Abschluss) ersetzt die abgeschlossene Berufsausbildung und den Hauptschulabschluss.

(2) Ausreichende Fahrpraxis ist nur in der beantragten Klasse nachzuweisen (z. B. bei Klasse BE nur Fahrpraxis auf Pkw). Als ausreichend gilt innerhalb der letzten 5 Jahre:

  • bei Klasse BE: 3 Jahre Klasse B
  • bei Klasse A: 2 Jahre Klasse A (ohne Leistungsbeschränkung)
  • bei Klasse CE: 2 Jahre Klasse CE (gilt nicht, wenn 6 Monate hauptberuflich oder 60 Fahrstunden Zusatzausbildung in einer Fahrschule)
  • bei Klasse DE: 2 Jahre Klasse D (gilt nicht, wenn 6 Monate hauptberuflich oder 60 Fahrstunden Zusatzausbildung in einer Fahrschule)

(3) Lehrgangsdauer

  • Klasse BE: 5 ½ Monate Theorie und 4 ½ Monate Praktikum
  • Klasse A: 1 Monat
  • Klasse CE: 2 Monate (bei Vorbesitz DE nur 1 Monat)
  • Klasse DE: 2 Monate (bei Vorbesitz CE nur 1 Monat)