Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz
Als oberstes Gebot gilt die Verkehrssicherheit. Um diese zu gewährleisten, müssen Kraftfahrer von Berufs wegen die Vorgaben des Gesetzgebers befolgen.
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» Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz, kurz BKrFQG, regelt die Anforderungen an den Fahrerberuf neu.
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Personen, die ihren Führerschein gewerblich nutzen möchten, weil sie im Güterverkehr oder Personenverkehr tätig sind, benötigen in Zukunft einen regelmäßigen Weiterbildungsnachweis.
Der Befähigungsnachweis für qualifizierte EU-Berufskraftfahrer wird als Kennzahl 95 in den Führerschein eingetragen.
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Die Weiterbildungspflicht
Die gesetzliche Pflichtweiterbildung ist in der Berufskraftfahrer-Qualifikationsverordnung (BKrFQV) festgeschrieben. Fahrer müssen innerhalb von 5 Jahren den Nachweis über 35 Stunden Weiterbildung erbringen.
» Der Nachweis muss alle fünf Jahre erneuert werden. |
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Über einen Fahrerqualifizierungsnachweis für die gewerbliche Nutzung verfügen müssen:
- Bis 10.09.2013 alle Busfahrer
- Bis 10.09.2014 alle Lkw-Fahrer |
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Das Weiterbildungsangebot der VPA
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